26.03.2008 - 6 Enteignung Uferweg Griebnitzsee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE Äa Fraktion SPD Äa Fraktion CDU
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Dr. Scharfenberg führt Bezug nehmend auf den vorliegenden Änderungsantrag der
Fraktion SPD aus, dass dieser das „klare Anliegen“ des Antrages der Fraktion
DIE LINKE „verwässere“ und demzufolge abzulehnen sei. Im Weiteren fordert er,
den an ihn herangetragenen Vorwurf, der Antrag widerspreche geltendem Recht, an
Hand des Beschlusstextes konkret nachzuweisen. Dem vorliegenden Ergänzungsantrag
der Fraktion CDU mit dem Wortlaut:
Vor Einleitung eines Enteignungsverfahrens ist die
Zustimmung des Hauptaus-schusses einzuholen.
könne
seitens seiner Fraktion gefolgt werden.
Herr Schubert bringt den Änderungsantrag der Fraktion SPD
mit folgendem Wortlaut ein:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Zwecke der Sicherung der durchgängigen
öffentlichen Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee unverzüglich die
erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan
Nr. 8 fortzuführen. Hierbei hat er zunächst sämtliche Möglichkeiten
einvernehmlicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern auszuschöpfen.
Bei freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von
Vorkaufs-rechten bzw. im Falle erforderlicher Enteignungen wird der
Oberbürgermeister den Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen
Aufwendungen unter Angabe des betroffenen Grundstückes und der Grundstücksgröße
in nicht öffentlicher Sitzung in Kenntnis zu setzen.
Dieser zeige einen konkreten Weg zur Lösung des Problems auf
und sehe in einem Enteignungsverfahren ein letztes Mittel zur Sicherung des
Uferweges. Der Änderungsantrag der Fraktion CDU könne mit übernommen werden.
Obwohl die Fraktion CDU sich mit einem Änderungsantrag für
das Anliegen positioniert habe, so Herr Näder, werde er gegen den Antrag
stimmen, denn er meine, dass der so genannte „Postenweg“ mehr Sensibilität
erfordere und durch eine Enteignung die Geschichte wiederholt werde. Wenn
überhaupt, dann sei der Antrag der Fraktion SPD der kompromissvollere. Herr
Schüler betont, dass es am besten wäre, ein derartiger Antrag sei nicht nötig
und die Gespräche werden weitergeführt. Auch er befürworte eher den
SPD-Änderungsantrag, da er die Enteignung nicht so stark betone. Dem schließt
sich Herr Buchholz an und meint, dass der SPD-Änderungsantrag alle
Möglichkeiten ausschöpfen wolle, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies
werde die Fraktion BürgerBündnis immer unterstützen. Bezüglich der Abstimmung der
vorliegenden Anträge werde er sich jedoch der Stimme enthalten.
Herr Schubert empfiehlt, den Antrag zurückzustellen und
keine „Kampfabstimmung“ mit einer evtl. knappen Mehrheit herbeizuführen. Die
Fraktionen SPD und DIE LINKE sollten nach einer gemeinsamen Formulierung suchen
und nicht „denen in die Hände spielen“, die den Uferweg nicht wollten. Auch er
wolle keine „künstlichen Streitfelder“ aufmachen, so Herr Dr. Scharfenberg.
Trotz schlechter Voraussetzungen für einen Dialog könne eine gemeinsame Textfassung
erarbeitet werden; allerdings nicht mit den „weichgespülten“ Formulierungen aus
dem SPD-Änderungsantrag. Die in der Diskussion geäußerten Unterstellungen, hier
„inquisitorisch“ handeln zu wollen, weise er entschieden zurück.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass er die Sorge habe, der
Beschlusstext der Fraktion DIE LINKE bringe das Ganze um eine wichtige Wirkung,
nämlich die, Gespräche führen zu wollen. Die Stadt wolle verhandeln und Konsens
erzielen sowohl mit dem Bund als auch mit den Eigentümern. Wenn dieser mit
einem großen Teil der Eigentümer erzielt werde, habe das eine entsprechende
Wirkung auf die anderen. Dieser Verhandlungswille müsse im Vordergrund stehen,
denn das habe auch eine öffentliche Wirkung für die Stadt, die nicht in die
„Schlagzeilen“ geraten dürfe. Da diese Einigung auf vertraglicher Grundlage im
Antragstext der Fraktion DIE LINKE „zu kurz“ komme, spreche auch er sich für
eine Verständigung zwischen den Fraktionen aus und plädiere für eine
Zurückstellung des Antrags. Herr Schüler betont, dass er keinen Grund für die
„Demonstration“ möglicher Instrumente sehe, die in der Sache zwar möglich
seien, aber das auch ohne Antrag und Beschlussfassung.
Gegen die
Zurückstellung des Antrags erhebt sich kein Widerspruch.