26.03.2008 - 6 Enteignung Uferweg Griebnitzsee

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Scharfenberg führt Bezug nehmend auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion SPD aus, dass dieser das „klare Anliegen“ des Antrages der Fraktion DIE LINKE „verwässere“ und demzufolge abzulehnen sei. Im Weiteren fordert er, den an ihn herangetragenen Vorwurf, der Antrag widerspreche geltendem Recht, an Hand des Beschlusstextes konkret nachzuweisen. Dem vorliegenden Ergänzungsantrag der Fraktion CDU mit dem Wortlaut:

 

Vor Einleitung eines Enteignungsverfahrens ist die Zustimmung des Hauptaus-schusses einzuholen.

 

könne seitens seiner Fraktion gefolgt werden.

 

Herr Schubert bringt den Änderungsantrag der Fraktion SPD mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Zwecke der Sicherung der durchgängigen öffentlichen Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 8 fortzuführen. Hierbei hat er zunächst sämtliche Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern auszuschöpfen.

Bei freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufs-rechten bzw. im Falle erforderlicher Enteignungen wird der Oberbürgermeister den Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen unter Angabe des betroffenen Grundstückes und der Grundstücksgröße in nicht öffentlicher Sitzung in Kenntnis zu setzen.

 

Dieser zeige einen konkreten Weg zur Lösung des Problems auf und sehe in einem Enteignungsverfahren ein letztes Mittel zur Sicherung des Uferweges. Der Änderungsantrag der Fraktion CDU könne mit übernommen werden.

Obwohl die Fraktion CDU sich mit einem Änderungsantrag für das Anliegen positioniert habe, so Herr Näder, werde er gegen den Antrag stimmen, denn er meine, dass der so genannte „Postenweg“ mehr Sensibilität erfordere und durch eine Enteignung die Geschichte wiederholt werde. Wenn überhaupt, dann sei der Antrag der Fraktion SPD der kompromissvollere. Herr Schüler betont, dass es am besten wäre, ein derartiger Antrag sei nicht nötig und die Gespräche werden weitergeführt. Auch er befürworte eher den SPD-Änderungsantrag, da er die Enteignung nicht so stark betone. Dem schließt sich Herr Buchholz an und meint, dass der SPD-Änderungsantrag alle Möglichkeiten ausschöpfen wolle, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies werde die Fraktion BürgerBündnis immer unterstützen. Bezüglich der Abstimmung der vorliegenden Anträge werde er sich jedoch der Stimme enthalten.

Herr Schubert empfiehlt, den Antrag zurückzustellen und keine „Kampfabstimmung“ mit einer evtl. knappen Mehrheit herbeizuführen. Die Fraktionen SPD und DIE LINKE sollten nach einer gemeinsamen Formulierung suchen und nicht „denen in die Hände spielen“, die den Uferweg nicht wollten. Auch er wolle keine „künstlichen Streitfelder“ aufmachen, so Herr Dr. Scharfenberg. Trotz schlechter Voraussetzungen für einen Dialog könne eine gemeinsame Textfassung erarbeitet werden; allerdings nicht mit den „weichgespülten“ Formulierungen aus dem SPD-Änderungsantrag. Die in der Diskussion geäußerten Unterstellungen, hier „inquisitorisch“ handeln zu wollen, weise er entschieden zurück.

Der Oberbürgermeister führt aus, dass er die Sorge habe, der Beschlusstext der Fraktion DIE LINKE bringe das Ganze um eine wichtige Wirkung, nämlich die, Gespräche führen zu wollen. Die Stadt wolle verhandeln und Konsens erzielen sowohl mit dem Bund als auch mit den Eigentümern. Wenn dieser mit einem großen Teil der Eigentümer erzielt werde, habe das eine entsprechende Wirkung auf die anderen. Dieser Verhandlungswille müsse im Vordergrund stehen, denn das habe auch eine öffentliche Wirkung für die Stadt, die nicht in die „Schlagzeilen“ geraten dürfe. Da diese Einigung auf vertraglicher Grundlage im Antragstext der Fraktion DIE LINKE „zu kurz“ komme, spreche auch er sich für eine Verständigung zwischen den Fraktionen aus und plädiere für eine Zurückstellung des Antrags. Herr Schüler betont, dass er keinen Grund für die „Demonstration“ möglicher Instrumente sehe, die in der Sache zwar möglich seien, aber das auch ohne Antrag und Beschlussfassung.

Gegen die Zurückstellung des Antrags erhebt sich kein Widerspruch.

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