19.03.2008 - 12 Änderung der Hundesteuersatzung im § 4 - Steuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 19.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Kaminski verliest den geänderten Antrag des Ausschusses für Gesundheit und
Soziales, welcher wie folgt lautet:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung
der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0841 vom
21.01.2004) mit folgenden Änderungen der Stadtverordnetenversammlung im Mai
2008 vorzulegen:
- § 4 der Satzung erhält einen
zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
Für jeweils
einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem
3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die
diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst
wird.
- Die Änderung gilt rückwirkend
ab 1. Januar 2008“
Dieser
Antrag wurde im o. g. Ausschuss mit 4/0/4 abgestimmt.
Herr
Exner verweist in seinen Ausführungen auf den Ausnahmetatbestand hin.
In der
Diskussion fragt Herr Kirsch an, um welche Summe es sich handeln würde.
Herr
Heise weist darauf hin, dass es sich hier um eine HSK-Maßnahme handelt.
Herr Dr.
Stark spricht die Umfrage zum Bürgerhaushalt an und merkt an, dass hier an 2.
Stelle die Erhöhung der Hundesteuer stehe.
Herr
Krause geht auf die angesprochenen sozialen Erwägungen ein. Er legt dar, dass
seine Fraktion eine Befreiungsmöglichkeit als möglich ansehe.
Herr
Kaminski verweist in diesem Zusammenhang auf die bevorstehende Diskussion zum
Haushalt.
Herr
Schubert beantragt: „Schluss der Debatte“. Dieser Antrag wird einstimmig
angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf für die 2. Satzung zur Änderung
der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0841 vom 21.01.2004) mit folgenden Änderungen der
Stadtverordnetenversammlung im Mai 2008 vorzulegen:
- §
4 der Satzung erhält einen zusätzlichen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
Für jeweils
einen Hund, der von Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem
3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII und von solchen Personen, die
diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten und nicht von § 2 Abs. 2 erfasst
wird.
- Die
Änderung gilt rückwirkend ab
1. Januar 2008.