02.04.2008 - 5.8 Enteignung Uferweg Griebnitzsee

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu Beginn der Behandlung der DS 08/SVV/0108 hat der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, seine Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 01.04.2008) ausgereicht und wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg mündlich untersetzt.

 

Als TISCHVORLAGE wurde ein Änderungsantrag der Fraktion SPD mit folgendem Wortlaut ausgereicht:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Zwecke der Sicherung der durchgängigen öffentlichen Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 8 fortzuführen. Hierbei hat er zunächst sämtliche Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern auszuschöpfen. Enteignungen sind als letztes Mittel zur Sicherung der öffentlichen Nutzung des Weges einzuleiten

Bei freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufsrechten bzw. im Falle erforderlicher Enteignungen wird der Oberbürgermeister den Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen unter Angabe des betroffenen Grundstückes und der Grundstücksgröße in nicht öffentlicher Sitzung in  Kenntnis zu setzen.

 

Dieser Änderungsantrag wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD im Verlaufe der Diskussion zurückgezogen.

 

Zu dem ebenfalls zurückgezogenen  Ergänzungsantrag der Fraktion CDU zur ursprünglichen Fassung mit dem Wortlaut:

Als letzter Satz soll stehen: Vor Einleitung eines Enteignungsverfahrens ist die Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen.

legt der Stadtverordnete Schröder die Gründe sowie das Abstimmungsverhalten der Fraktion CDU dar

 

 

Die Fraktion CDU  hat bei der Abstimmung der DS 08/SVV/0108 mit NEIN gestimmt.

 

 

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist gemäß dem Antrag der Fraktion SPD wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der durchgängigen öffentlichen Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee vorrangig und mit höchstmöglichem Tempo die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem B-Plan Nr. 8 umzusetzen. Dabei hat die Ausschöpfung einvernehmlicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern eindeutigen Vorrang. Dafür sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

Für die Fälle, in denen sich die Stadt nicht mit den Grundstückseigentümern einigen kann, sind als letztes Mittel Enteignungsverfahren vorzubereiten und wenn erforderlich nach Zustimmung des Hauptausschusses einzuleiten.

 

Bei freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufsrechten bzw. im Falle erforderlicher Enteignungen hat der Oberbürgermeister den Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen zu informieren.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

 

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Anlagen