02.04.2008 - 5.8 Enteignung Uferweg Griebnitzsee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 02.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu Beginn der Behandlung der DS 08/SVV/0108 hat der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, seine Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 01.04.2008) ausgereicht und wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg mündlich untersetzt.
Als
TISCHVORLAGE wurde ein Änderungsantrag der Fraktion SPD mit folgendem
Wortlaut ausgereicht:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Zwecke der
Sicherung der durchgängigen öffentlichen Nutzbarkeit des Uferweges am
Griebnitzsee unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der
Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 8 fortzuführen. Hierbei hat er zunächst
sämtliche Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen mit den
Grundstückseigentümern auszuschöpfen. Enteignungen sind als letztes Mittel zur
Sicherung der öffentlichen Nutzung des Weges einzuleiten
Bei
freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufsrechten bzw.
im Falle erforderlicher Enteignungen wird der Oberbürgermeister den
Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen unter Angabe
des betroffenen Grundstückes und der Grundstücksgröße in nicht öffentlicher
Sitzung in Kenntnis zu setzen.
Dieser Änderungsantrag wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD im Verlaufe der Diskussion zurückgezogen.
Zu
dem ebenfalls zurückgezogenen Ergänzungsantrag
der Fraktion CDU zur ursprünglichen Fassung mit dem Wortlaut:
Als letzter Satz soll stehen: Vor Einleitung eines Enteignungsverfahrens ist die Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen.
legt
der Stadtverordnete Schröder die Gründe sowie das Abstimmungsverhalten der
Fraktion CDU dar
Die
Fraktion CDU hat bei der
Abstimmung der DS 08/SVV/0108 mit NEIN gestimmt.
Die
Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist gemäß dem Antrag der Fraktion SPD wörtlich
in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der durchgängigen öffentlichen
Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee vorrangig und mit höchstmöglichem
Tempo die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem B-Plan
Nr. 8 umzusetzen. Dabei hat die Ausschöpfung einvernehmlicher Regelungen mit
den Grundstückseigentümern eindeutigen Vorrang. Dafür sind alle Möglichkeiten
auszuschöpfen.
Für die Fälle, in denen sich die Stadt nicht mit den Grundstückseigentümern einigen kann, sind als letztes Mittel Enteignungsverfahren vorzubereiten und wenn erforderlich nach Zustimmung des Hauptausschusses einzuleiten.
Bei
freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufsrechten bzw.
im Falle erforderlicher Enteignungen hat der Oberbürgermeister den
Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen zu informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
27 kB
|