26.03.2008 - 3 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die
Tagesordnungspunkte 2 und 3 zusammen zu behandeln erhebt sich kein Widerspruch.
Anschließend werden die 5 aus der letzten Sitzung vorliegenden Änderungs- und
Ergänzungsanträge, einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung wie folgt diskutiert
und abgestimmt:
1. Bezug nehmend auf die Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses, den Beschlusstext der DS 08/SVV/0061 zu
ergänzen, hatte Herr Exner eine dem- entsprechende Ergänzung des
Beschlusstextes vorgeschlagen, die wie alle anderen Änderungen und Ergänzungen
den Fraktionen zur Beratung vorlagen. Auf die Anmerkung von Herrn Schüler, dass
der vorgeschlagene Text nicht exakt dem Vorschlag des
Rechnungsprüfungsausschusses entspreche, erwidert Herr Exner, dass die von ihm
vorgeschlagene Fassung korrekter formuliert sei und dem Anliegen des
Rechnungsprüfungsausschusses entspreche.
Anschließend
wird diese Textfassung mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:
Für die
unmittelbaren und mittelbaren Eigengesellschaften der Landeshaupt-stadt gilt
ergänzend Folgendes:
Bei Unternehmen in privater Rechtsform ist durch
Gesellschaftervertrag bzw. –satzung sicherzustellen, dass das
Rechnungsprüfungsamt die in § 53 Abs. 1 und § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz
normierten Prüfrechte wahrnehmen kann. Mit Inkrafttreten der neuen
Kommunalverfassung ist § 96 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen.
2.
Im Weiteren lag den Fraktionen der von Herrn Exner vorgeschlagene Änderungstext
bzw. die Neufassung für die DS 06/SVV/0894 zur Beratung vor und der
Oberbürgermeister bittet die Fraktion DIE LINKE um eine diesbezügliche
Stellungnahme. Herr Dr. Scharfenberg signalisiert die Zustimmung unter der
Maßgabe, dass die Anlagen eine gleiche Verbindlichkeit erhalten wie der Kodex
selbst. Herr Exner verweist darauf, dass die durch Beschluss der StVV
aufgenommene Ergänzung nur durch einen entsprechenden Beschluss wieder
aufgehoben werden könne und dadurch die gleiche Verbindlichkeit erhalte wie der
Kodex selbst. Darüber hinaus werde die Verwaltung die genannte Anlage bis zur
Sitzung der StVV überarbeiten und ausreichen.
Abstimmung:
In der Anlage „Zielbild / Zielsystem …“ zum Kodex soll die
besondere Berücksichtigung des Gemeinwohlinteresses zum Ausdruck kommen, und
zwar mit folgender Einleitung:
Während private Unternehmen
ausschließlich marktorientiert auftreten, agieren öffentliche Unternehmen
stärker im Spannungsfeld zwischen Markt, Politik und Öffentlichkeit.
Anstelle der Profitabilität
wird von ihnen in erster Linie ein öffentlicher Auftrag erfüllt. Dabei liegt es
im Gemeinwohlinteresse, dass die öffentlichen Unternehmen ihrem eigentlichen
Zweck folgen. Andererseits sind die Eigentümer öffentlicher Unternehmen an
effektiven Strukturen und an einer Rendite im Umgang mit knappen Ressourcen
interessiert, sie sind nicht nur Gesellschafter, sondern auch Auftraggeber.
Die öffentlichen Unternehmen
werden von der Geschäftsführung/ dem Vorstand/ der Werkleitung geleitet und -
je nach Rechtsform - durch einen politisch bzw. administrativ besetzten Verwaltungs- oder Aufsichtsrat
bzw. Werksausschuss kontrolliert.
In den
Gesellschafterversammlungen vertritt der Oberbürgermeister/ die
Oberbürgermeisterin die Gemeinde, er/sie kann aber Beschäftigte mit der
Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.
Zudem obliegen bestimmte
strategische Entscheidungen, wie z.B. Gründungen von städtischen Unternehmen
und Anteilsan- und -verkäufe der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Auf Grund der größeren
Anzahl an Akteuren bei öffentlichen Unternehmen besteht eine größere Gefahr der
Intransparenz. Die Steuerung gestaltet sich daher häufig schwieriger als in der
Privatwirtschaft. Entsprechend bedarf es hier besonders klarer, transparenter
und effizienter Steuerungs- und Kontrollmechanismen.
Da die
Beteiligungsunternehmen i. d. R. auf Grund ihres Unternehmenszwecks von
herausgehobener Bedeutung für das Gemeinwohl sind und somit eine besondere
Verantwortung tragen, leitet sich zugleich die Verpflichtung für die LHP ab,
die politischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Tätigkeit dieser
Unternehmen planmäßig und nachhaltig zu gewährleisten. Zu deren Umsetzung ist
ein System, welches wechselseitige Informations- und Konsultationsbeziehungen
von Beginn der Planung, der
Durchführung bis hin zur Ergebnisdarstellung, aufzubauen. Hierbei soll
gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz der jeweiligen Prozesse erreicht
werden, was auch eine Nachvollziehbarkeit von bestimmten Entscheidungen in der
Öffentlichkeit gewährleisten kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung:
3
3. Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der Seite 11, Punkt 3.41,
Abs. 2 die Formulierung bezüglich der Niedriglöhne zu verschärfen, schlägt die
Verwaltung vor, im ersten Satz auf die „Soll-Formulierung“ zu
verzichten, so dass der Satz lautet:
Dazu gehört
auch, dass die Geschäftsführung ihre Möglichkeiten ausschöpft...“
Diese
geänderte Formulierung wird zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung:
1
4.
Bezüglich der Kritik der Fraktion DIE LINKE, dass die Formulierung zur
Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer unbefriedigend sei, wird nach
Rücksprache mit den Geschäftsführer Herrn Paffhausen, Herrn Grebner und Herrn
Müller-Zinsius sowie auf der Grundlage des Beschlusses der StVV 05/SVV/0711
folgende Formulierung empfohlen (Seite 13, Punkt 3.43, Abs. 6):
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung soll – soweit von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht wird – nach Fixum und leistungs- und erfolgsbezogenen Komponenten gegenüber den zuständigen Organen ausgewiesen werden. Bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die LHP mehrheitlich beteiligt ist, ist die Vergütung zeitgleich mit dem Beteiligungs- bzw. Konsolidierungsbericht im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu geben. Bei der Neu- oder Wiederbestellung von Geschäftsführern/ Geschäftsführerinnen hat/haben die Gesellschafterin/ die Gesellschafter auf die Aufnahme einer dahingehenden Verpflichtung in den Dienstvertrag hinzuwirken.
Herr Dr. Scharfenberg merkt zu dieser vorgeschlagenen
Formulierung an, dass diese „meilenweit“ von dem Anliegen der Fraktion DIE
LINKE entfernt sei, die eine ähnliche Regelung wie die für das Land Berlin
fordere. Herr Exner macht darauf aufmerksam, dass es damit rechtliche Probleme
gebe, weil für eine Anwendung dieser Regelung die entsprechende Rechtsgrundlage
fehle. Die habe das Land Berlin im Jahr 2005 für sich hergestellt. Das könne
Potsdam nicht, weil der Kommune die Gesetzgebungshoheit fehle. Hier könne eine
entsprechende Regelung nur in die Anstellungsverträge aufgenommen werden und
das auch nicht rückwirkend und auch nicht ohne Zustimmung der Vertragspartner.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die Fraktion DIE LINKE auf ihren
diesbezüglichen Änderungsantrag bestehe und dieser unter Berücksichtigung der
Rechtslage umzusetzen sei. Dem entgegnet Herr Schubert, dass dieser
Änderungsantrag, wenn er denn eine Mehrheit fände, gegen geltendes Recht
verstoße und damit den Kodex insgesamt gefährde. Er fordert die Fraktionen auf,
Änderungen nur dann zu beschließen, wenn sie rechtskonform seien. Daraufhin
beantragt Herr Dr. Scharfenberg, dass im letzten Satz statt „hinzuwirken“ durch die Worte „aufzunehmen
ist“ ersetzt wird. Darauf Bezug nehmend merkt Herr Schüler an, dass eine
Formulierung zur Veröffentlichung der Bezüge aufgenommen werden müsse.
Der o.g. Formulierungsvorschlag zur Seite 13, Punkt 3.43,
Abs. 6 wird unter der Maßgabe einer Präzisierung („aufzunehmen ist“ und
Aufnahme einer Formulierung zur Veröffentlichung
der Bezüge) zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen.
5.
Zum Antrag der Fraktion Die Andere - DS 06/SVV/0499 – mit dem Wortlaut
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
VertreterInnen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadt Potsdam in den
Aufsichtsgremien von städtischen Gesellschaften und Gesellschaften mit
städtischer Beteiligung legen einmal jährlich nach Abschluss des
Geschäftsjahres im nicht öffentlichen Teil einer Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung Rechenschaft darüber ab, wie sich ihre Tätigkeit in
den Aufsichtsgremien im Allgemeinen gestaltete und wie sie die an sie erteilten
Aufträge der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsgremien umgesetzt
haben.
wurde
im Ergebnis der Diskussion darüber
Einigung erzielt, diesen Antrag in die weitere Diskussion des Public Governance Kodex einzubeziehen.
Hierzu, so Herr Exner, sichere die Kommunalverfassung zwar das Auskunftsrecht
für die Stadtverordnetenversammlung zu, demgegenüber stehe jedoch das
Gesellschaftsrecht mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur
Verschwiegenheit. Herr Krause empfiehlt in der sich anschließenden Diskussion,
im vorletzten Satz das Wort „Aufträge“ zu streichen, da die
Stadtverordnetenversammlung den Aufsichtratsmitgliedern nur Empfehlungen geben
könne. Darüber hinaus habe er
Bedenken zur praktischen
Umsetzung des Anliegens der Fraktion Die Andere, denn wenn man sich
vorstelle, dass jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied berichten solle, müsse es
bei der Vielzahl der Aufsichtsräte und ihrer Mitglieder wohl eine Extra-Sitzung
nur für dieses Anliegen geben. Herr Schliepe schlägt daraufhin statt „Aufträge“
als geänderte Formulierung vor „wie Beschlüsse der StVV in den Aufsichtsräten
umgesetzt werden“. Für die Form der Berichterstattung werde man sicher
Möglichkeiten finden, so wie für viele andere Berichterstattungen auch.
Bezüglich der Ausführungen von Herrn Exner zur Verschwiegenheitspflicht
verweist er auf die §§ 394 und 395 des Aktiengesetzes, welche diesbezüglich
Möglichkeiten zu Berichten in Gremien eröffnen würde.
Herr
Schüler merkt an, dass er die Formulierung zur „Rechenschaftspflicht“ als problematisch empfinde, weil das bedeute, dass jeder
Stadtverordnete, der in einem Aufsichtsrat tätig sei, sein Abstimmungsverhalten
erläutern und begründen müsse. Das sollte in eine Berichterstattung der
Aufsichtsräte geändert werden, denn diese haben eine Informationspflicht. Herr
Krause betont in seinen Ausführungen, dass eine Information unmittelbar und
sofort erfolgen müsse und er sich deshalb frage, was dann noch am Jahresende zu
berichten sei. Darüber hinaus sei der Aufsichtsrat ein Organ und habe als
solches die Beschlüsse der StVV umzusetzen. Wie soll da jeder Einzelne die
Beschlussumsetzung einschätzen und Stellung nehmen? Herr Mühlberg führt aus,
dass der Kodex ein Grundsatzpapier sei, in das keine Details gehörten. Darüber
hinaus sei die Nichtöffentlichkeit für alles, was auf Papier gedruckt werde,
nicht vollständig zu gewährleisten.
Im
Ergebnis der Diskussion schlägt der Oberbürgermeister vor, den Antrag weiter
zurückzustellen und dem Arbeitskreis Beteiligungssteuerung zu übergeben, der
sich demnächst konstituieren werde. In der Sitzung des Arbeitskreises sei das
Anliegen als Auftrag zu formulieren, um auch die gewünschten Effekte zu
erzielen. Dieser Vorschlag, so Herr Schliepe, sei für ihn problematisch, da der
Kodex bereits seit zwei Jahren diskutiert werde und das Zusammenspiel zwischen
Unternehmen und Gremien regeln solle. Er befürchte, dass das Anliegen bei einer
weiteren Zurückstellung „untergehe“ und der Stellenwert des Anliegens
„geringer“. Aus der Diskussion
gebe es bereits mehrere Anregungen für Formulierungsänderungen, die es
ermöglichen sollten, einen Formulierungsvorschlag zu finden.
Der
Oberbürgermeister entgegnet, dass eine Rücksprache der Fraktion Die Andere mit
dem Bereich Beteiligungssteuerung
hilfreich sei, um eine Formulierung zu finden, die auch praktikabel sei und
dann müsse diese Änderung in der Sitzung der StVV diskutiert werden. Im
Weiteren wird dahingehend Einigung erzielt, dass nach Rücksprache mit der
Fraktion Die Andere möglichst bis zu den Fraktionssitzungen am Montag ein neuer
Formulierungsvorschlag vorliegt.
Dem
Vorschlag von Herrn Dr.
Scharfenberg, im Rahmen des Beteiligungsberichtes zum Kodex Stellung zu nehmen,
stimmt Herr Exner zu.
Der Oberbürgermeister stellt die DS 08/SVV/0061 mit den 4
bereits angenommenen Änderungen und der Maßgabe vorzulegender
Formulierungsvorschläge zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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