30.04.2008 - 2 Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur "Sti...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister den General-superintendenten Hans-Ulrich Schulz, den Präsidenten des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Herrn Ulrich Seelemann, den Vorsitzenden der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Herrn Johann-Peter Bauer und den Ministerpräsidenten a.D. Herrn Manfred Stolpe.

Eingangs werden von Herrn Generalsuperintendenten Hans-Ulrich Schulz der Stiftungstext sowie die Auffassung zur Symbolik und Nutzungskonzeption für die  wiederaufzubauenden Garnisonkirche erläutert. Herr Seelemann ergänzt die Ausführungen aus rechtlicher Sicht und geht dabei insbesondere auf die Hintergründe der Stiftungsgründung und die Satzung der Stiftung ein.

Anschließend verweist der Oberbürgermeister darauf, dass die Landeshauptstadt intensiv daran mitgewirkt habe, dass es die jetzt vorliegende Satzung gebe und die Garnisonkirche zum Zwecke der Versöhnung und Erinnerung wieder aufgebaut werden könne. Dies benötige eine entsprechende rechtliche Form und deshalb liege der Vorschlag der Verwaltung mit der DS 08/SVV/0325 zur Beschlussfassung vor. Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass bezüglich der übertragenden Grundstücke zum besseren Verständnis ein Lageplan als Tischvorlage ausgereicht wurde und es sich bei den rot umrandeten Flächen um die zu übertragenen handele.

 

In der sich anschließenden Diskussion äußert Herr Schliepe, dass die Position der Fraktion Andere zum Wiederaufbau der Garnisonkirche hinreichend bekannt sei. Das Anliegen seiner Fraktion sei es, auch zu diesem Projekt den Bürgerwillen ernst zu nehmen, so wie es beim Stadtschloss praktiziert wurde und auch bei anderen Vorhaben praktiziert werden sollte. Deshalb werde die Fraktion Die Andere in der nächsten Sitzung der StVV einen Geschäftsordnungsantrag zur Zurückstellung der Vorlage stellen, und zwar so lange, bis ein Votum der Potsdamer Bürgerschaft vorliege, was bei der Entscheidung über den Wiederaufbau der Garnisonkirche berücksichtigt werden könne.

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass er diesen Gedanken sehr interessant finde und auch die Fraktion DIE LINKE sich damit bereits in den 90-er Jahren beschäftigt habe, was allerdings abgelehnt worden sei. Die Fraktion DIE LINKE wolle mit einem Begleitbeschluss in die Diskussion gehen, um ihre Bedenken zu „zementieren“ und sei nur bei dessen Annahme breit, das Anliegen „kritisch zu begleiten“. Der Begleitbeschluss liegt allen Hauptausschussmitgliedern schriftlich vor und hat folgenden Wortlaut:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Eine über die Grundstücksübertragung hinausgehende finanzielle Beteiligung der Stadt  am Bau der Garnisonkirche Potsdam wird ausgeschlossen.

Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam in die Stiftung „Garnisonkirche Potsdam“ verbinden sich folgende Erwartungen:

 

1.      Die Bemühungen um den Wiederaufbau der Garnisonkirche konzentrieren sich auf den Turm. Eine Entscheidung über einen eventuellen Wiederaufbau des Kirchenschiffs soll gesondert getroffen werden und künftigen Generationen vorbehalten bleiben.

2.      Ein Wiederaufbau ist mit einem Konzept einer aktiven Friedens- und Versöhnungsarbeit – auch in Gemeinschaft mit der weltweiten Nagelkreuzbewegung – zu verbinden.

3.      Das mit der Stiftung beabsichtigte würdige Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944 soll mit dem Gedenken an den von Potsdam ausgehenden Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur in seiner ganzen Bandbreite verbunden werden.

4.      Der mit dem Bau verbundene Eingriff in den Straßenraum soll möglichst gering gehalten und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Grundsätze im Kuratorium der Stiftung zu vertreten.

 

Herr Schubert betont, dass die Fraktion SPD diesen Begleitbeschluss mittragen werde, um einen breiten Konsens zu erreichen und eine breite Zustimmung zu erhalten. Herr Schröder verweist darauf, dass die Punkte 1 und 2 auch die Meinung der Vertreter der Stiftung sei und die Punkte 3 und 4 auch von der Fraktion CDU mitgetragen werden können.

Ebenso betont Herr Seelemann, dass man damit „gut leben“ könne und davon auszugehen sei, dass bei der Größe des Vorhabens sowieso nur eine abschnittsweise Abarbeitung möglich sei. Er halte es für durchaus sinnvoll, die Ziele so zu stecken, dass sie auch erreichbar bleiben. Die Forderungen aus den Punkten 2 und 3 des Begleitbeschlusses finden sich im Satzungstext wieder. Die des Punktes 4 seien in erster Linie eine Kostenfrage und hier müsse geprüft werden, ob das machbar sei und eine verträgliche Lösung gefunden werden. Er betont, dass die Garnisonkirche für die Potsdamer Bürger wieder aufgebaut werde und man bemüht sei, die Belastungen so gering wie möglich zu halten.

 

Herr Dr. Gunold führt aus, dass er persönlich finde, dass es nicht gut sei, wenn sich die Stadt in eine kirchliche Stiftung begebe und er habe in erster Linie Probleme mit dem Symbolcharakter der Garnisonkirche; darüber hinaus leben in Potsdam nicht ausschließlich Christen. Dem entgegnet der Oberbürgermeister, dass diese Widersprüchlichkeit bleiben werde und man damit leben müsse. Gleichzeitig sei es auch eine Herausforderung, sich dieser Thematik zu stellen und aktuell damit auseinanderzusetzen. Nicht zuletzt diene dem auch der in der Stiftungssatzung verankerte Zweck und das Ziel.

 

Anschließend wird der von der Fraktion DIE LINKE beantragte Begleitbeschluss zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               13

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

1. Die Landeshauptstadt Potsdam tritt der am 23.06.2008 zu gründenden „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ als Mitstifter bei (Anlage 1: Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam).

 

2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.

 

3. Die Landeshauptstadt Potsdam bringt dazu folgende Vermögenswerte in das Stiftungsvermögen ein:

 

a)        den vertraglichen Anspruch auf Übertragung eines Grundstücksteiles von circa 900 m² aus dem notariellen Kaufvertrag mit der ARAG Liegenschafts- und  Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG . Dieser wird durch den Sanierungsträger Potsdam an die Landeshauptstadt Potsdam aus dem Treuhandvermögen abgetreten,

 

b)      die Grundstücksfläche, die für den Wiederaufbau der Garnisonkirche erforderlich ist und derzeit als Verkehrsfläche dient.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       3

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage