30.04.2008 - 2 Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur "Sti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister
den General-superintendenten Hans-Ulrich Schulz, den Präsidenten des
Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz Herrn Ulrich Seelemann, den Vorsitzenden der Fördergesellschaft für
den Wiederaufbau der Garnisonkirche Herrn Johann-Peter Bauer und den
Ministerpräsidenten a.D. Herrn Manfred Stolpe.
Eingangs werden von Herrn Generalsuperintendenten
Hans-Ulrich Schulz der Stiftungstext sowie die Auffassung zur Symbolik und
Nutzungskonzeption für die
wiederaufzubauenden Garnisonkirche erläutert. Herr Seelemann ergänzt die
Ausführungen aus rechtlicher Sicht und geht dabei insbesondere auf die Hintergründe
der Stiftungsgründung und die Satzung der Stiftung ein.
Anschließend verweist der Oberbürgermeister darauf, dass die Landeshauptstadt intensiv daran mitgewirkt habe, dass es die jetzt vorliegende Satzung gebe und die Garnisonkirche zum Zwecke der Versöhnung und Erinnerung wieder aufgebaut werden könne. Dies benötige eine entsprechende rechtliche Form und deshalb liege der Vorschlag der Verwaltung mit der DS 08/SVV/0325 zur Beschlussfassung vor. Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass bezüglich der übertragenden Grundstücke zum besseren Verständnis ein Lageplan als Tischvorlage ausgereicht wurde und es sich bei den rot umrandeten Flächen um die zu übertragenen handele.
In der sich anschließenden Diskussion äußert Herr Schliepe, dass die Position der Fraktion Andere zum Wiederaufbau der Garnisonkirche hinreichend bekannt sei. Das Anliegen seiner Fraktion sei es, auch zu diesem Projekt den Bürgerwillen ernst zu nehmen, so wie es beim Stadtschloss praktiziert wurde und auch bei anderen Vorhaben praktiziert werden sollte. Deshalb werde die Fraktion Die Andere in der nächsten Sitzung der StVV einen Geschäftsordnungsantrag zur Zurückstellung der Vorlage stellen, und zwar so lange, bis ein Votum der Potsdamer Bürgerschaft vorliege, was bei der Entscheidung über den Wiederaufbau der Garnisonkirche berücksichtigt werden könne.
Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass er diesen Gedanken sehr interessant finde und auch die Fraktion DIE LINKE sich damit bereits in den 90-er Jahren beschäftigt habe, was allerdings abgelehnt worden sei. Die Fraktion DIE LINKE wolle mit einem Begleitbeschluss in die Diskussion gehen, um ihre Bedenken zu „zementieren“ und sei nur bei dessen Annahme breit, das Anliegen „kritisch zu begleiten“. Der Begleitbeschluss liegt allen Hauptausschussmitgliedern schriftlich vor und hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Eine über die Grundstücksübertragung hinausgehende
finanzielle Beteiligung der Stadt
am Bau der Garnisonkirche Potsdam wird ausgeschlossen.
Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam in die
Stiftung „Garnisonkirche Potsdam“ verbinden sich folgende Erwartungen:
1. Die
Bemühungen um den Wiederaufbau der Garnisonkirche konzentrieren sich auf den
Turm. Eine Entscheidung über einen eventuellen Wiederaufbau des Kirchenschiffs
soll gesondert getroffen werden und künftigen Generationen vorbehalten bleiben.
2. Ein
Wiederaufbau ist mit einem Konzept einer aktiven Friedens- und
Versöhnungsarbeit – auch in Gemeinschaft mit der weltweiten Nagelkreuzbewegung
– zu verbinden.
3. Das
mit der Stiftung beabsichtigte würdige Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944
soll mit dem Gedenken an den von Potsdam ausgehenden Widerstand gegen die
nationalsozialistische Diktatur in seiner ganzen Bandbreite verbunden werden.
4. Der
mit dem Bau verbundene Eingriff in den Straßenraum soll möglichst gering
gehalten und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Grundsätze
im Kuratorium der Stiftung zu vertreten.
Herr Schubert betont, dass die Fraktion SPD diesen Begleitbeschluss mittragen werde, um einen breiten Konsens zu erreichen und eine breite Zustimmung zu erhalten. Herr Schröder verweist darauf, dass die Punkte 1 und 2 auch die Meinung der Vertreter der Stiftung sei und die Punkte 3 und 4 auch von der Fraktion CDU mitgetragen werden können.
Ebenso betont Herr Seelemann, dass man damit „gut leben“ könne und davon auszugehen sei, dass bei der Größe des Vorhabens sowieso nur eine abschnittsweise Abarbeitung möglich sei. Er halte es für durchaus sinnvoll, die Ziele so zu stecken, dass sie auch erreichbar bleiben. Die Forderungen aus den Punkten 2 und 3 des Begleitbeschlusses finden sich im Satzungstext wieder. Die des Punktes 4 seien in erster Linie eine Kostenfrage und hier müsse geprüft werden, ob das machbar sei und eine verträgliche Lösung gefunden werden. Er betont, dass die Garnisonkirche für die Potsdamer Bürger wieder aufgebaut werde und man bemüht sei, die Belastungen so gering wie möglich zu halten.
Herr Dr. Gunold führt aus, dass er persönlich finde, dass es nicht gut sei, wenn sich die Stadt in eine kirchliche Stiftung begebe und er habe in erster Linie Probleme mit dem Symbolcharakter der Garnisonkirche; darüber hinaus leben in Potsdam nicht ausschließlich Christen. Dem entgegnet der Oberbürgermeister, dass diese Widersprüchlichkeit bleiben werde und man damit leben müsse. Gleichzeitig sei es auch eine Herausforderung, sich dieser Thematik zu stellen und aktuell damit auseinanderzusetzen. Nicht zuletzt diene dem auch der in der Stiftungssatzung verankerte Zweck und das Ziel.
Anschließend wird der von der Fraktion DIE LINKE beantragte Begleitbeschluss zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Potsdam tritt der am
23.06.2008 zu gründenden „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ als Mitstifter bei
(Anlage 1: Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam).
2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet ein
Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.
3. Die Landeshauptstadt Potsdam bringt dazu
folgende Vermögenswerte in das Stiftungsvermögen ein:
a)
den
vertraglichen Anspruch auf Übertragung eines Grundstücksteiles von circa 900 m²
aus dem notariellen Kaufvertrag mit der ARAG Liegenschafts- und Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG
. Dieser wird durch den Sanierungsträger Potsdam an die Landeshauptstadt
Potsdam aus dem Treuhandvermögen abgetreten,
b) die Grundstücksfläche, die für den Wiederaufbau der Garnisonkirche erforderlich ist und derzeit als Verkehrsfläche dient.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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