22.04.2008 - 4.1 Luftreinhalte- und Aktionsplan Landeshauptstadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hönes (Bereich Umwelt und Natur) bringt die Vorlage ein. Sie beantwortet gemeinsam mit Herrn Bolze (FB Soziales, Gesundheit, Umwelt) verschiedene Rückfragen der Teilnehmer.

 

Herr Jäkel gibt Hinweise zu Unstimmigkeiten an verschiedenen Stellen

-          S. 11 statistische Betrachtung über Frage der Kfz-Zulassungen; Anregung: im Rahmen der Fortschreibung eine Ausweisung Saldo aktuell zugelassener Pkw vorzunehmen

-          S. 25 Anteil des Durchgangsverkehrs in der Zeppelinstr., Feststellung Durchgangsverkehr 60 %

-          S. 40 ältere Fassung FNP zugrunde gelegen

-          S. 45 Aufrechterhaltung (?) des Beschlusses Umweltzone

-          S. 43 Sanierung in Leipzigerstr. und Behlertstr. ist noch nicht umgesetzt.

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:

Ergänzung des Beschlusspunktes 1.

Dabei behält sich die StVV das Recht vor, in weiteren Verfahrensschritten über einzelne Maßnahmevorschläge des vorliegenden Planes gesondert zu entscheiden.

 

Herr Bolze informiert nochmals, dass die Planung vom Land erstellt worden sei und es kaum Eingriffsmöglichkeiten der Stadt gäbe. Redaktionelle/inhaltliche Änderungen würden eine zeitliche Verzögerung mit sich bringen; hier sei auch die Fördermittelfrage zu berücksichtigen.

 

Frau Hönes greift die Anmerkungen von Herrn Jäkel auf und erläutert zu S. 45, dass sich die Formulierung auf einen ggf. zu fassenden Beschluss zum 1.1.2010 beziehen würde; dann ginge es um die Aufrechterhaltung.... Zu S. 43; hier ist die Nennung der Straßen in Gänze erfolgt; die Umsetzung beziehe sich auf Teilleistungen in Abschnitten (Fahrbahnverbesserungen).

 

Abstimmung des Änderungsantrages zur Ergänzung Punkt 1 von Herrn Jäkel: 6/0/3

 

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Ergänzter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam (Stand: 9.November 2007) mit den Empfehlungen zur Luftschadstoffminderung hinsichtlich der Grenzwerteinhaltung gemäß § 22  BimschV als Handlungsgrundlage zu, vorbehaltlich der Übereinstimmung mit den bereits gefassten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und der Sicherung der finanziellen Mittel einschließlich notwendiger Förderanteile. Dabei behält sich die StVV das Recht vor, in weiteren Verfahrensschritten über einzelne Maßnahmevorschläge des vorliegenden Planes gesondert zu entscheiden.

 

2.      Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und die Wertungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen gemäß Abwägungsbericht werden zur Kenntnis genommen.

 

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplan vorbehaltlich der finanziellen Möglichkeiten gemäß gegenwärtiger Haushaltsplanung und Bereitstellung der notwendigen Förderanteile schrittweise umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=46037&selfaction=print