15.04.2008 - 7 Anhebung des Regelsatzes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Schulze bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie ändert den Termin des Berichtes von Mai 2008 auf Juni 2008.

 

Herr Ernst verweist auf die geltenden gesetzlichen Regelungen. Er macht auch darauf aufmerksam, dass die geforderte Erhöhung des Regelsatzes für Leistungsbezieher nach dem SGB XII jährlich eine Mehrbelastung von ca. 1,4 bis 1,5 Mio. Euro für den kommunalen Haushalt bedeuten würden. Eine Anhabung des Regelsatzes für Leistungsbezieher nach dem SGB II ist eine Entscheidung des Bundes.

 

Frau Dr. Müller macht deutlich, dass hier eine Regelung auf Bundesebene erfolgen muss.

 

Frau Basekow betont, dass es sinnvoll ist darüber nachzudenken, an welcher Stelle eine Erhöhung von Leistungen erfolgt, um an anderer Stelle Kosten zu sparen. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die Pressemeldungen der letzten Tages zu Kinderarmut hin.

 

Herr Näder schlägt vor, die Summe aus dem Antrag herauszulassen.

 

Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass dieses Anliegen bereits seit längerem diskutiert wird. Sie regt an, den Antrag allgemeiner zu formulieren, da die Regelsätze für die Kinder auch mit betrachtet werden sollen. Der vorliegende Antrag zielt lediglich auf den Haushaltsvorstand ab.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in Gesprächen mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Bundesministerium für Arbeit dafür einzusetzen, dass eine Anhebung der Regelsätze für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII  erfolgt.

Den Stadtverordneten ist über das Ergebnis der Gespräche in ihrer Sitzung im Juni 2008 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9 

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.