15.04.2008 - 7 Anhebung des Regelsatzes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 15.04.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
08/SVV/0236 Anhebung des Regelsatzes
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Schulze bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie ändert den
Termin des Berichtes von Mai 2008 auf Juni 2008.
Herr Ernst verweist auf die geltenden gesetzlichen Regelungen. Er
macht auch darauf aufmerksam, dass die geforderte Erhöhung des Regelsatzes für
Leistungsbezieher nach dem SGB XII jährlich eine Mehrbelastung von ca. 1,4 bis
1,5 Mio. Euro für den kommunalen Haushalt bedeuten würden. Eine Anhabung des
Regelsatzes für Leistungsbezieher nach dem SGB II ist eine Entscheidung des
Bundes.
Frau Dr. Müller macht deutlich, dass hier eine Regelung auf
Bundesebene erfolgen muss.
Frau Basekow betont, dass es sinnvoll ist darüber nachzudenken, an
welcher Stelle eine Erhöhung von Leistungen erfolgt, um an anderer Stelle
Kosten zu sparen. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die Pressemeldungen der
letzten Tages zu Kinderarmut hin.
Herr Näder schlägt vor, die Summe aus dem Antrag herauszulassen.
Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass dieses Anliegen bereits seit
längerem diskutiert wird. Sie regt an, den Antrag allgemeiner zu formulieren,
da die Regelsätze für die Kinder auch mit betrachtet werden sollen. Der
vorliegende Antrag zielt lediglich auf den Haushaltsvorstand ab.
Geänderter Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in
Gesprächen mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Bundesministerium für
Arbeit dafür einzusetzen, dass eine Anhebung der Regelsätze für
Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII erfolgt.
Den Stadtverordneten ist über das Ergebnis der
Gespräche in ihrer Sitzung im Juni 2008 zu berichten.