07.05.2008 - 3.8 Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur "Sti...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der Generalsuperintendent Herr Hans-Ulrich Schulz das beantragte Rederecht. Herr Generalsuperintendent Schulz äußert sich aus kirchlicher Perspektive zum  Beitritt zur „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“, Ort der Versöhnung, als gemeinsames Projekt, zum Nutzungskonzept, zur Satzung und zum Stiftungszweck.

 

Anschließend wird der Begleitbeschluss namens der Fraktion DIE LINKE vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg eingebracht.

 

Der Hauptausschuss hat der DS 08/SVV/0325  einschließlich dem Begleitbeschluss zugestimmt, dessen Fassung den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse„ ausgereicht  wurde und der folgenden Wortlaut hat:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Eine über die Grundstücksübertragung hinausgehende finanzielle Beteiligung der Stadt  am Bau der Garnisonkirche Potsdam wird ausgeschlossen.

Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam in die Stiftung „Garnisonkirche Potsdam“ verbinden sich folgende Erwartungen:

 

1.      Die Bemühungen um den Wiederaufbau der Garnisonkirche konzentrieren sich auf den Turm. Eine Entscheidung über einen eventuellen Wiederaufbau des Kirchenschiffs soll gesondert getroffen werden und künftigen Generationen vorbehalten bleiben.

 

2.      Ein Wiederaufbau ist mit einem Konzept einer aktiven Friedens- und Versöhnungsarbeit – auch in Gemeinschaft mit der weltweiten Nagelkreuzbewegung – zu verbinden.

 

3.      Das mit der Stiftung beabsichtigte würdige Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944 soll mit dem Gedenken an den von Potsdam ausgehenden Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur in seiner ganzen Bandbreite verbunden werden.

 

4.      Der mit dem Bau verbundene Eingriff in den Straßenraum soll möglichst gering gehalten und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Grundsätze im Kuratorium der Stiftung zu vertreten.

 

Zum Beratungsgegenstand äußern sich 7 Stadtverordnete und der Oberbürgermeister.

 

Abstimmung:

Der Wortlaut des Begleitbeschlusses zur DS 08/SVV/0325 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Die Landeshauptstadt Potsdam tritt der am 23.06.2008 zu gründenden „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ als Mitstifter bei (Anlage 1: Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam).

 

2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.

 

3. Die Landeshauptstadt Potsdam bringt dazu folgende Vermögenswerte in das Stiftungsvermögen ein:

 

a)    Den vertraglichen Anspruch auf Übertragung eines Grundstücksteiles von circa 900 qm aus dem notariellen Kaufvertrag mit der ARAG Liegenschafts- und  Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG . Dieser wird durch den Sanierungsträger Potsdam an die Landeshauptstadt Potsdam aus dem Treuhandvermögen abgetreten.

 

b) Die Grundstücksfläche, die für den Wiederaufbau der Garnisonkirche erforderlich ist und derzeit als Verkehrsfläche dient.

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Eine über die Grundstücksübertragung hinausgehende finanzielle Beteiligung der Stadt  am Bau der Garnisonkirche Potsdam wird ausgeschlossen.

Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam in die Stiftung „Garnisonkirche Potsdam“ verbinden sich folgende Erwartungen:

 

1.      Die Bemühungen um den Wiederaufbau der Garnisonkirche konzentrieren sich auf den Turm. Eine Entscheidung über einen eventuellen Wiederaufbau des Kirchenschiffs soll gesondert getroffen werden und künftigen Generationen vorbehalten bleiben.

 

2.      Ein Wiederaufbau ist mit einem Konzept einer aktiven Friedens- und Versöhnungsarbeit – auch in Gemeinschaft mit der weltweiten Nagelkreuzbewegung – zu verbinden.

 

3.      Das mit der Stiftung beabsichtigte würdige Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944 soll mit dem Gedenken an den von Potsdam ausgehenden Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur in seiner ganzen Bandbreite verbunden werden.

 

4.      Der mit dem Bau verbundene Eingriff in den Straßenraum soll möglichst gering gehalten und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Grundsätze im Kuratorium der Stiftung zu vertreten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Nein-Stimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen