07.05.2008 - 3.8 Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam zur "Sti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Datum:
- Mi., 07.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der Generalsuperintendent Herr Hans-Ulrich Schulz das beantragte Rederecht. Herr Generalsuperintendent Schulz äußert sich aus kirchlicher Perspektive zum Beitritt zur „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“, Ort der Versöhnung, als gemeinsames Projekt, zum Nutzungskonzept, zur Satzung und zum Stiftungszweck.
Anschließend wird der Begleitbeschluss namens der Fraktion DIE LINKE vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg eingebracht.
Der Hauptausschuss hat der DS 08/SVV/0325 einschließlich dem Begleitbeschluss zugestimmt, dessen Fassung den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse„ ausgereicht wurde und der folgenden Wortlaut hat:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Eine über die Grundstücksübertragung hinausgehende
finanzielle Beteiligung der Stadt
am Bau der Garnisonkirche Potsdam wird ausgeschlossen.
Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam in die
Stiftung „Garnisonkirche Potsdam“ verbinden sich folgende Erwartungen:
1. Die
Bemühungen um den Wiederaufbau der Garnisonkirche konzentrieren sich auf den
Turm. Eine Entscheidung über einen eventuellen Wiederaufbau des Kirchenschiffs
soll gesondert getroffen werden und künftigen Generationen vorbehalten bleiben.
2. Ein
Wiederaufbau ist mit einem Konzept einer aktiven Friedens- und
Versöhnungsarbeit – auch in Gemeinschaft mit der weltweiten Nagelkreuzbewegung
– zu verbinden.
3. Das
mit der Stiftung beabsichtigte würdige Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944
soll mit dem Gedenken an den von Potsdam ausgehenden Widerstand gegen die
nationalsozialistische Diktatur in seiner ganzen Bandbreite verbunden werden.
4. Der
mit dem Bau verbundene Eingriff in den Straßenraum soll möglichst gering
gehalten und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Grundsätze
im Kuratorium der Stiftung zu vertreten.
Zum
Beratungsgegenstand äußern sich 7 Stadtverordnete und der Oberbürgermeister.
Abstimmung:
Der
Wortlaut des Begleitbeschlusses zur DS 08/SVV/0325 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1. Die Landeshauptstadt Potsdam tritt der am
23.06.2008 zu gründenden „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ als Mitstifter bei
(Anlage 1: Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam).
2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet ein
Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.
3. Die Landeshauptstadt Potsdam bringt dazu folgende Vermögenswerte in das Stiftungsvermögen ein:
a)
Den
vertraglichen Anspruch auf Übertragung eines Grundstücksteiles von circa 900 qm
aus dem notariellen Kaufvertrag mit der ARAG Liegenschafts- und Beratungs- GmbH & Co. Immobilien KG
. Dieser wird durch den Sanierungsträger Potsdam an die Landeshauptstadt
Potsdam aus dem Treuhandvermögen abgetreten.
b) Die Grundstücksfläche, die für den Wiederaufbau
der Garnisonkirche erforderlich ist und derzeit als Verkehrsfläche dient.
Weiterhin
beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Eine über die Grundstücksübertragung hinausgehende
finanzielle Beteiligung der Stadt
am Bau der Garnisonkirche Potsdam wird ausgeschlossen.
Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Potsdam in die
Stiftung „Garnisonkirche Potsdam“ verbinden sich folgende Erwartungen:
1. Die
Bemühungen um den Wiederaufbau der Garnisonkirche konzentrieren sich auf den
Turm. Eine Entscheidung über einen eventuellen Wiederaufbau des Kirchenschiffs
soll gesondert getroffen werden und künftigen Generationen vorbehalten bleiben.
2. Ein
Wiederaufbau ist mit einem Konzept einer aktiven Friedens- und
Versöhnungsarbeit – auch in Gemeinschaft mit der weltweiten Nagelkreuzbewegung
– zu verbinden.
3. Das
mit der Stiftung beabsichtigte würdige Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944
soll mit dem Gedenken an den von Potsdam ausgehenden Widerstand gegen die
nationalsozialistische Diktatur in seiner ganzen Bandbreite verbunden werden.
4. Der
mit dem Bau verbundene Eingriff in den Straßenraum soll möglichst gering gehalten
und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Grundsätze
im Kuratorium der Stiftung zu vertreten.
Anlagen zur Vorlage
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