16.04.2008 - 12 Modernisierung des Stadthauses

Beschluss:
vertagt
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S. TOP 2

Die Vorlage wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Modernisierung des Stadthauses durch privat bereitgestellte Mittel prüfen zu lassen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob das Stadthaus eventuell mit einem Erbbaurecht (beispielsweise 20 Jahre an einen steuerbegünstigten Fond), der die Denkmalschutzabschreibung nutzen und verkauft werden kann, so dass eine Refinanzierung der Baukosten aus Steuervorteilen für potenielle Investoren möglich wäre.

 

Das Prüfergebnis ist bis September 2008 vorzulegen.

 

 

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