07.05.2008 - 5.20 Hebammenparkausweise

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die DS 08/SVV/0393 wird namens der Fraktion Familien-Partei vom Stadtverordneten Utting eingebracht.

 

Von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller wird anschließend auf das geltende Straßenverkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung hingewiesen;  und Bedenken geäußert, dass aus Gründen der Gleichbehandlung dann ebenfalls Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für ärztliche Dienste und  Pflegedienste, die Hausbesuche durchführen,  zutreffend sein würden.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, dass (freiberufliche) Hebammen eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung zum Parken im Potsdamer Stadtgebiet erhalten können.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt:

  1. das Parken während eines Einsatzes ohne Parkschein auf ausgewiesenen Parkplätzen in Potsdam.
  2. auf Anwohnerparkplätzen während eines Einsatz zu parken.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=46585&selfaction=print