27.11.2001 - 4.9 Vergabe der Ausschreibungs- und Betreuungsleist...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Stadtentwicklung und Bauen Mittelungsvorlage
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Inhalt
der Mitteilung:
Die
Stadtverwaltung Potsdam vergibt bereits in erheblichem Umfang extern
Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen. Eine darüber hinausgehende externe
Vergabe derartiger Leistungen wird zur Vermeidung von Nachteilen für die Stadt
Potsdam nicht für sinnvoll erachtet und nicht angestrebt.
Der
Prüfauftrag ist auf eine erhöhte Investitionstätigkeit ausgerichtet, so dass
der Geschäftsbereich IV hiervon im Wesentlichen betroffen ist. Für die
einzelnen Fachbereiche des Geschäftsbereiches IV hat die Überprüfung und
externe Vergabe von Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen im Einzelnen
folgendes ergeben: Fachbereich
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement/Hochbau Der Bereich Gebäude des Fachbereiches Gebäude und
Liegenschaften nimmt stellvertretend für den Oberbürgermeister und für die
jeweiligen Fachbereiche die sogenannte Bauherrenfunktion war. In der
Wahrnehmung dieser Funktion ist der Bereich als Projektsteuerer tätig. Das heißt, dass die durch den Bauherren
zu koordinierenden Vergaben im Bereich der Planungsleistungen sowie Vergaben im
Bereich der Bauleistungen gesteuert werden. Durch beauftragte Ingenieur- und Architekturbüros werden die
Leistungsphasen Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,
Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Bauüberwachung in ihren
wesentlichenn Bestandteilen erbracht. Die Bauherrenfunktion bedeutet dann im
Einzelfall die Regelung der Vergabemodalitäten, sprich die Aushandlung eines Architekten-
oder Ingenieurvertrages, die Überwachung und Kontrolle bei der
Leistungserbringung und die Abnahme dieser Leistungen. In Bezug auf
Baumaßnahmen bedeutet die Bauherrenfunktion, die Mitwirkung bei den o.g.
Leistungsphasen der beauftragten Architekten und Ingenieure. Die Erstellung
einer Aufgabenübersicht, die Mitwirkung bei der Bauabnahme, die Koordinierung
der am Bau Beteiligten sowie die notwendigen Abstimmungsprozesse innerhalb der
Stadtverwaltung. Insbesondere sind hier die beteiligten Ämter beim
bauaufsichtlichen Verfahren zu nennen sowie die zu beteiligten Nutzerämter und
Bereiche.
Da nahezu
alle Leistungsphasen der HOAI bereits im jetzigen Stadium an freie Büros
vergeben werden, können aus diesem Gesichtspunkt heraus keine weiteren Leistungen
an freiberuflich Tätige vergeben werden. Es sei denn, dass selbst die
Bauherrenaufgaben, d.h. die Projektsteuerungsleistungen auch n och vergeben
werden würden. Dies ist aber nicht sinnvoll und in der Bundesrepublik keine
eingeführte Praxis, da dann sämtliche Mitwirkungsmöglichkeiten sowie
Kontrollpflichten nicht mehr wahrgenommen werden könnten. Darüber hinaus würden
hierdurch Kosten entstehen, die im Vergleich zu den Personalkosten wesentlich
höher liegen.
Durch ein geordnetes Vergabe - und Betreuungsverfahren wird die
Einhaltung gleicher Standards garantiert. Dies ist umso wichtiger, als durch
immer wieder neu vorzunehmende Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für
Architekten- und Ingenieurleistungen (VOF) die Büros bei den unterschiedlichen
Bauaufgaben wechseln. Durch ein einheitliches Controlling wird Qualität-,
Kosten- und Terminsicherung erst möglich.
Ziel muss es daher sein, die Erfüllung der Bauherrenfunktion durch
die Verwaltung in einem ständigen Prozess der Qualitätskontrolle zu optimieren.
Darüber hinaus sollte überlegt werden, ob nicht bei kleineren Baumaßnahmen auch
die wesentlichen Grundleistungen durch eigenes Personal kostengünstiger
erbracht werden können. Allerdings ist hierfür die Ausstattung mit geeigneter Hard- und Software die
Voraussetzung.
b)
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Die
vorgenannte Darstellung und Praxis zur Vergabe der Ausschreibungs- und
Betreuungs-leistungen trifft gleichermaßen auch auf Tiefbaumaßnahmen bzw. auf
Maßnahmen im Garten- und Landschaftsbau des Fachbereichs Grün -und
Verkehrsflächen zu.
c)
Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung
Für
diesen Fachbereich ist festzustellen, dass dort nur folgende Vergaben
anfallen:
· dringende Maßnahmen im Rahmen der
Ersatzvornahme bei bauaufsichtlichen Maßnahmen
Bei
diesen dringenden Maßnahmen (im Rahmen der Gefahrenabwehr) erfolgt aufgrund der
Dringlichkeit keine Ausschreibung, sondern eine freihändige Vergabe.
· Aufträge an Prüfingenieure auf
Rechnung Dritter
Auch
hierfür erfolgt keine Ausschreibung. Die Beauftragung erfolgt auf Kosten des
Bauherrn durch den Bereich Bauordnung auf der Grundlage der bautechnischen
Prüfverordnung des Landes Brandenburg an entsprechend zugelassene
Prüfingenieure und ist demzufolge rein formaler Natur. Der jeweilige Bauherr
hat hierbei ein Vorschlagsrecht.
· Aufträge an Planungsbüros im Bereich
der städtebaulichen Planung
Hierfür
ist auf Grund der Bindung an die HOAI ein Kostenwettbewerb in der Form der klassischen Ausschreibung ausgeschlossen,
es findet allerdings ein (qualitativer) Leistungswettbewerb durch
Bekanntmachung der Vergabeabsicht statt. Die Vergabe solcher Aufträge ist aber
von der (geringen) Komplexität her nicht geeignet für eine Zwischeneinschaltung
weiterer Externer, es wäre ausgesprochen unwirtschaftlich, die Überlegungen zur
Aufgabenstellung etc. zunächst an einen externen Betreuer zu vermitteln, damit
dieser dann die Auftragsvergabe vorbereitet. Mit ähnlichem Aufwand und
wesentlich größerer Verlässlichkeit des Prozesses ist diese Betreuung intern zu
gewährleisten.
d)
Fachbereich Stadterneuerung und
Denkmalpflege
Hinsichtlich
des Fachbereiches Stadterneuerung und Denkmalpflege ist festzustellen, dass
sich die dort zu vergebenen Leistungen weitgehend auf städtebauliche Gesamtmaßnahmen
konzentrieren, die ohnehin über Treuhänder/Beauftragte (insbesondere
Sanierungsträger und Entwicklungsträger) abgewickelt werden. Zur Leistung
dieser externen Partner zählen regelmäßig auch die Vergabe von Leistungen und
Bauleistungen.
Fazit
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass bereits in sehr hohem Maße Ausschreibungs- und
Betreuungsleistungen an Dritte vergeben werden, so dass eine erhöhte
Investitionstätigkeit durch Verkürzung verwaltungsinterner Abläufe nicht zu
erwarten ist.
Darüber
hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Stadtverwaltung Potsdam ihre
Mitwirkungsmöglichkeiten und
Kontrollpflichten gerade im Hinblick auf die "Vergabe öffentlicher
Mittel" insbesondere zur Erfüllung von Nebenbestimmungen aus
Fördermittelbescheiden unbedingt in dem bestehenden Mindestumfang selbst
wahrnehmen muss. Ebenso hat die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der
Korruptionsprävention für den Auftrags- und Vergabebereich durch besondere
Maßnahmen (wie z.B. Funktionstrennung zwischen Planung und Objektüberwachung oder durchgängige Aufrechterhaltung
eines Vier-Augen-Prinzips usw.) sicherzustellen, dass Unregelmäßigkeiten
unbedingt vermieden werden und demzufolge erhebliche Kontrollpflichten
wahrgenommen werden.
Eine
weitergehende Vergabe von Ausschreibungs- und Betreuungsleistungen über den
bestehenden Umfang hinaus wird daher zur Vermeidung von Nachteilen seitens der
Stadtverwaltung nicht für
sinnvoll erachtet und nicht angestrebt.