20.05.2008 - 3.4 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und beantwortet kurze Rückfragen der Teilnehmer

-          Wettbewerbsergebnis entspricht dem, was im Bebauungsplan umgesetzt werden soll

-          Zufahrt ist noch offen

-          Ausgleichsbilanz – Bedenken LUA sind soweit entkräftet.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 96  „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (s. Anlage 2)

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage