20.05.2008 - 3.4 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und beantwortet kurze Rückfragen der Teilnehmer

-          Wettbewerbsergebnis entspricht dem, was im Bebauungsplan umgesetzt werden soll

-          Zufahrt ist noch offen

-          Ausgleichsbilanz – Bedenken LUA sind soweit entkräftet.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 96  „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (s. Anlage 2)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=46857&selfaction=print