29.05.2008 - 9 Denkmalwürdige Gebäude aus DDR-Zei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Kalesse betont noch einmal, dass für derartige Belange nicht die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt, sondern das Landesamt für Denkmalschutz zuständig ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Schröter erklärt Herr Kalesse, dass jeder Bürger das Recht hat, Empfehlungen hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden abzugeben.

 

Frau Schöneich fragt nach, ob die Liste der eingetragenen Denkmale in dieser Form für immer Bestand hat, oder ob hier auch eine Evaluierung vorgenommen wird.

 

Herr Kalesse erklärt, dass sich eine Änderung der Liste zwangsläufig durch Löschung von Denkmalen ergibt, welche Umständen wie Zerstörung oder Diebstahl des Denkmals geschuldet ist.

 

Der Kulturausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

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