29.05.2008 - 13 Kapelle im Augustastift

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kalesse führt aus, dass die Kapelle unter Denkmalschutz steht und der derzeitige Eigentümer nicht bekannt ist.

 

Frau Hüneke unterstreicht, dass mit dem Denkmalschutzstatus zumindest der Erhalt des Gebäudes gesichert ist. Nun müsse man sich bemühen, mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Kapelle im Augustastift für eine öffentliche Nutzung als Teil der Gedenkstätte Leistikowstraße zugänglich gemacht werden kann.

Dabei ist die Möglichkeit des Erwerbs und der Finanzierung gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu erörtern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 2

Ablehnung: 1

Stimmenthaltung: 2