20.05.2008 - 3.9 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und beantwortet kurze Rückfragen der Teilnehmer.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt zur Abstimmung, ob auch hier die Abstimmung vorbehaltlich der Zustimmung im Ortsbeirat vorgenommen werden solle: 5/1/2.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

 

Die Abstimmung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates.

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Anlagen zur Vorlage