20.05.2008 - 4.4 Fahrradtauglichkeit für Uferweg Leipziger Straß...

Beschluss:
vertagt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuanlage des Uferwegs entlang der Leipziger Straße bis nach Hermannswerder dafür sorge zu tragen, dass dieser in der Breite und der baulichen Ausführung auch für die Nutzung von Fahrrädern geeignet ist.

 

Ferner soll geprüft werden, wie hoch die Kosten für eine Instandsetzung des bestehenden Uferwegs wären, wenn er ganzjährig für Fahrräder und Fußgänger genutzt werden soll.

 

Das Prüfergebnis ist der SVV im November vorzulegen.

 

 

 

Die Behandlung des Antrages wird bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuanlage des Uferwegs entlang der Leipziger Straße bis nach Hermannswerder dafür sorge zu tragen, dass dieser in der Breite und der baulichen Ausführung auch für die Nutzung von Fahrrädern geeignet ist.

 

Ferner soll geprüft werden, wie hoch die Kosten für eine Instandsetzung des bestehenden Uferwegs wären, wenn er ganzjährig für Fahrräder und Fußgänger genutzt werden soll.

 

Das Prüfergebnis ist der SVV im November vorzulegen.

 

 

 

Die Behandlung des Antrages wird bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.

 

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