04.06.2008 - 4.3 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und für  Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft haben der Vorlage zugestimmt.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 96  „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (s. Anlage 2)

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen