04.06.2008 - 4.11 Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ entschieden (s. Anlagen 1, 1A und 1B).

 

2.      Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ mit seinem  räumlichen Geltungsbereich wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Horstweg / An der Alten Zauche“ wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 6 Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen