13.11.2001 - 4.4 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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             Die Einbringung erfolgt durch Herrn Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) und Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung). Sie stellen dar, dass es bei der Erarbeitung der Rahmenkonzeption insbesondere um die Abstimmung mit der Denkmalpflege ging.    

             Ergänzend informiert Herr Goetzmann über die aktuelle Diskussion bzgl. der Stellplatzunterbringung, einschl. der Unterbringung der Reisebusse.

             Auf verschiedenste Rückfragen und Hinweise der Teilnehmer, u.a. zur Siedlungsstruktur ÖPNV-Versorgung zum Parkplatz Krongut Bornstedt  geht Herr Goetzmann ein.      

 

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Beschlusstext:

 

 

1.

 Die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße (s. Anlagen 1 und 2) soll als  insbesondere mit den Vertretern der Denkmalpflege abgestimmte planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung der Bebauungsplanung im  Plangebiet dienen.

 

2.

Sie soll jedoch den Entscheidungen nicht vorgreifen, die durch die Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren noch getroffen werden müssen und ersetzt ebenfalls nicht die Entscheidungen der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren.

 

3.

Vor der Übernahme der Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in die Bebauungsplanung ist die Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zuzuführen. Die Auswertung dieser Bürgerbeteiligung ist dem Fachausschuss vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .0

Enthaltung:      1.

 

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