27.05.2008 - 2.3 Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung für Tei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie informiert, dass der Ortsbeirat Groß Glienicke einstimmig zu dieser Vorlage votiert habe. In diesem Zusammenhang sei die Bitte an die Verwaltung herangetragen worden, sicherzustellen, dass vor Erteilung von Baugenehmigungen alle Baracken abgerissen worden sind.

 

Frau Holtkamp berichtet weiterhin, dass dem bereits Rechnung getragen worden ist. Die Eigentümer haben sich bereits vor Einleitung des Satzungsverfahrens in städtebaulichen Verträgen zur Beräumung, Baufreimachung, Entsiegelung und Bepflanzung dieser Flächen verpflichtet und diese Verpflichtung über eine Bankbürgschaft besichert. In diesen Verträgen ist außerdem geregelt, dass diese Verpflichtungen bereits vor Beantragung der jeweils ersten Baugenehmigung für die Teilgebiete 1 und 2 realisiert werden müssen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Bürger und Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Ergänzungssatzung für Teilflächen im südlichen Bereich der Sacrower Allee (Groß Glienicke) entschieden (siehe Anlage 1 A bis 1 C).

 

2.      Die Ergänzungssatzung für Teilflächen im südlichen Bereich der Sacrower Allee (Groß Glienicke) wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage