10.06.2008 - 4.6 Standards für den ländlichen Raum
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90 auch in alle Ortsbeiräte
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Ortsteile
Potsdams im ländlichen Raum spezifische Standards in Bezug auf die Beleuchtung,
die Abwasser- und Regenwassererschließung und den Straßenbau zu entwickeln und
der Stadtverordnetenversammlung im September 2008 zum Beschluss vorzulegen.
Die Standards sollen ökologische und örtliche Besonderheiten
berücksichtigen.
Die daraus gegebenenfalls erforderlichen Satzungsänderungen
sind vorzulegen.
Frau Hüneke bringt den Antrag ein und signalisiert
Bereitschaft, den Antrag ggf. in einen Prüfauftrag umzuwandeln.
Herr Steffens (FB Grün- und Verkehrsflächen) teilt mit, dass
es diese Standards bereits geben würde und verweist u.a. auf den
Generalbeleuchtungsplan und das Abwasserkonzept.
Frau Hüneke bittet trotzdem um Abstimmung; um mit der
Berichterstattung eine Zusammenfassung für die weitere Diskussion zu haben.
Herr Dr. Seidel schlägt vor, dann das Wort „zum Beschluss“
zu streichen und dafür „einen Berich“ einzusetzen.
Frau Hüneke übernimmt den Vorschlag. Der so geänderte
Beschlusstext wird zur Abstimmung gestellt.
Geänderter
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Ortsteile
Potsdams im ländlichen Raum spezifische Standards in Bezug auf die Beleuchtung,
die Abwasser- und Regenwassererschließung und den Straßenbau zu entwickeln und
der Stadtverordnetenversammlung im September 2008 einen Bericht
vorzulegen.
Die Standards sollen ökologische und örtliche Besonderheiten
berücksichtigen.
Die
daraus gegebenenfalls erforderlichen Satzungsänderungen sind vorzulegen.