17.06.2008 - 2.1 Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung mit Ergänzungsantrag der Fraktion CDU auch in alle Ortsbeiräte
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Tietz (Rechtsanwältin in
der Innenstadt und Mitgesellschafterin eines Geschäftes in der Innenstadt)
nimmt ihr Rederecht wahr. Sie nimmt Bezug auf das GMA-Gutachten und vertritt
die Ansicht, dass die darin angeführten Städte nicht mit Potsdam vergleichbar
wären.
Zum
Verfahren schlägt der Ausschussvorsitzende vor:
Den
Teilnehmern liegt die Zusammenfassung der Anträge/Voten aus den Fraktionen und
den Ortsbeiräten, einschl. der jeweiligen Stellungnahme der Verwaltung in
Schriftform vor (zur späteren Übersichtlichkeit bzw. Nachvollziehbarkeit wird
dieses Papier im Ratsinformationssystem als Anlage zum TOP hinterlegt).
Mit den
Voten der Ortsbeiräte wird sich der SB-Ausschuss nur in den Fällen befassen, wo
es Ergänzungs-/Änderungswünsche der Ortsbeiräte gegeben hat. Zu diesen sollte
der Ausschuss ein Votum abgeben.
Der
Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob es seitens der Fraktionen noch weitere,
im ausgereichten Papier noch nicht enthaltene Änderungsanträge, gibt.
Frau
Hüneke beantragt:
Leitlinien,
S. 154
3. Alt:
Der prognostizierte Verkaufsflächenzusatzbedarf, der nicht in der Innenstadt
und/oder im Stadtteilzentrum Babelsberg realisiert werden kann, sollte so
platziert werden, dass er eine Zentralitätsstärkung für Potsdam bewirkt. Neu:
Neben der Potsdamer Mitte im Umfang von insgesamt 2 – 4000 m² hat ebenfalls die
Ergänzung bestehender Einkaufslagen oder –zentren (insbesondere
Bahnhofspassagen/Stern-Center) Vorrang vor der Schaffung neuer Standorte.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) geht darauf ein und macht deutlich,
dass die Steuerung schwierig sei, wenn sich die Leitlinien untereinander
widersprechen. Er schlägt vor, den vorletzten Absatz auf S. 155 hinter den 3.
Punkt zu setzen, damit würde der Intention des Antrages von Frau Hüneke
nachgekommen werden.
Nach
verschiedenen Äußerungen der Teilnehmer bittet Frau Hüneke um Abstimmung
des nochmals modifizierten Antrages:
Der vorletzte Absatz auf
Seite 155 des Einzelhandelskonzeptes wird unter Streichung des Wortes „dennoch“
als Punkt 5 neu in die Entwicklungsleitlinien eingefügt.
Abstimmung: 8/0/0
Zum
Hinweis zum Keplerplatz (falsch in Karte 7 eingezeichnet) wird korrigiert, das
Wort „ausnahmsweise“ in den Leitlinien S. 154 7. gestrichen. Eine Abstimmung
darüber ist nicht erforderlich.
Weitere
neue Änderungs-/Ergänzungsanträge werden nicht gestellt, so dass anhand des
ausgereichten Papieres die Abstimmung der einzelnen Anträge erfolgt. Die
Antragsteller bringen im Einzelnen ihre Anträge nochmals ein und die Verwaltung
nimmt erläuternd Stellung.
Antrag der Fraktion CDU
-
Aufnahme 2.402 m²
VKF für Lebensmittel und Textil in Tab. 18 (Liste mit genehmigten Vorhaben)
(Zustimmung der Verwaltung, aber Korrektur der Zahl)
-
Änderung im Text S.
141, Str. am Silbergraben statt Trebbiner Str. (Alternativvorschlag der
Verwaltung)
Gemeinsame Abstimmung zu
beiden Anträgen: 6/0/2
Antrag
der Fraktion CDU (ablehnende
Stellungnahme der Verwaltung)
-
Ergänzung
der Liste für NVZ 6 und 7 um 2.400 m² - Abstimmung: 3/4/1
Antrag
der Fraktion CDU
-
Prüfung bis 2009 statt
2008 – wurde zurückgezogen
Antrag
der Fraktion CDU
(ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)
-
Wert
von 2 m² Verkaufsfläche pro Einwohner als Grenze, danach nur noch neue Flächen
in Innenstadt und Babelsberg + definierte zentrale Versorgungsbereiche
Abstimmung: 3/5/0
Antrag
der Fraktion CDU (ablehnende
Stellungnahme der Verwaltung)
-
Aufnahme Weberpark in
ZVB Babelsberg
Abstimmung: 3/4/1
Antrag
der SPD-Fraktion
-
Der
Antrag ist so zu formulieren, dass die drei Änderungen in den Beschlusstext als
Punkte 3.-5. einfließen sollen ((ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)
Hierzu erfolgt keine gesonderte Abstimmung.
Der
Ausschussvorsitzende verweist auf den den Teilnehmern als Tischvorlage
vorliegenden Beschluss des Beirates Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld v. 11.6.08 und
bittet um Beachtung.
Antrag der SPD-Fraktion
-
Vor einer möglichen
Erweiterung von Verkaufsflächen im Stern-Center sind die Auswirkungen auf die
Wohngebietszentren Keplerplatz, Busch-Platz Drewitz und Marktplatz
Kirchsteigfeld zu untersuchen
Herr Goetzmann weist darauf hin,
das auch für die Bahnhofspassagen die Verträglichkeit in der näheren Umgebung
zu prüfen ist. Dies wird im Änderungsverfahren erfolgen. Wenn akzentuiert auf
diesen Punkt hingewiesen werden soll, dann sollte dies in einer allgemeineren
Formulierung ohne den ausschließlichen Bezug zum Stern-Center erfolgen.
Herr Kümmel stellt darauf hin
folgenden modifizierten Änderungsantrag zur Abstimmung:
-
In Punkt 4. der
Entwicklungsleitlinien ist in Satz 2 nach „… konkreten Planung“ einzufügen „-
auch im näheren Umfeld –“
Abstimmung:
7/0/1
Antrag
der Fraktion SPD (ablehnende
Stellungnahme der Verwaltung)
-
Der
Keplerplatz wird als Stadtteilzentrum geführt.
Abstimmung: 3/3/2
Antrag der Fraktion SPD (Stellungnahme der Verwaltung: Auswirkung für
zukünftige Förderung wird mit MIR geklärt)
-
Das
Nahversorgungszentrum Drewitz wird um die „Rolle Drewitz“ entlang der
Konrad-Wolf-Allee erweitert.
Abstimmung: 2/3/3
Antrag des OBR Groß Glienicke (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)
-
Ergänzung: Der OBM,
Herr Jakobs, wird gebeten, das „See-Center“ als weitere in den Rahmenplan
Nahversorgungszentrum Groß Glienicke aufnehmen
Abstimmung:
2/3/3
Antrag des OBR Neu Fahrland (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)
-
Ergänzung: 2. Entwicklungsleitlinien;
7. Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dürfen zentrenrelevante Sortiment in
Einzelhandelsbetrieben ausnahmsweise bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von
300 m² angesiedelt oder erweitert werden. Für Geschäftsagglomerationen in Funktionseinheit
gilt eine Obergrenze von 600m² Gesamtverkaufsfläche. In B-Plangebieten sind
nach Einzelfallprüfung Ausnahmen möglich.
Abstimmung:
1/7/0
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
- Das
„Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (s. Anlage 2) ist
als Konzept der Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt
Potsdam für den Zeitraum bis 2015 anzuwenden.
- Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept umzusetzen,
insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen
Städtebaurechts.
Dazu sind die in Anlage 1 herausgehobenen Entwicklungsleitlinien zu beachten und die zentralen Versorgungsbereiche mit den verfügbaren planungsrechtlichen Mitteln in ihrer Entwicklung zu schützen, Entwicklungs- und Sanierungsziele ggf. anzupassen.
Mit
diversen Änderungen/Ergänzungen:
A) In Anlage 1 (Zusammenfassung) und Anlage 2
(Einzelhandelskonzept)
Punkt 4. der Entwicklungsleitlinien lautet ergänzt:
Bei einer möglichen Veränderung der Sortimentsbeschränkung
der Bahnhofspassagen bzw. der Erweiterung des Stern-Centers sind Änderungen der
Bebauungspläne notwendig. Dabei ist die städtebauliche Verträglichkeit der
konkreten Planung – auch im näheren Umfeld – zu prüfen und das genaue
Maß bzw. Struktur der Ausweitung im Rahmen der Abwägung festzulegen.
Der vorletzte Absatz auf Seite 155 des
Einzelhandelskonzeptes (Anlage 2) wird unter Streichung des Wortes „dennoch“
als Punkt 5 neu der Entwicklungsleitlinien eingefügt:
5. Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Entwicklung des Bereiches Alter Markt / südliche Friedrich-Ebert-Straße / Platz der Einheit und dem damit verbundenen Ziel der Realisierung hochwertiger Strukturen ist beabsichtigt, auch zentrenrelevanten Einzelhandel bis zu einer Verkaufsfläche von insgesamt max. 2.000 qm zuzulassen. Eine Konzentration in den Erdgeschosszonen ist wünschenswert.“
B) Nur in Anlage 2 (Einzelhandelskonzept)
Redaktionelle Änderungen erfolgen aufgrund früherer Hinweise aus dem
SB-Ausschuss:
·
Keplerplatz (3) in
Karte 7 S. 110 falsch eingezeichnet – wird korrigiert
- Änderung
in Leitlinie – S. 154 Leitlinien 7:Streichung „ausnahmsweise“ – wird
vorgenommen
Aufnahme 2.402 m² VKF für
Lebensmittel und Textil in Tab. 18 (Liste mit genehmigten Vorhaben)
Änderung im Text S. 141, Str. am
Silbergraben statt Trebbiner Str.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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