17.06.2008 - 3.1 Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Interesse einer verstärkten Bindung von Kaufkraft in der Landeshauptstadt sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Änderung des B-Planes) für eine Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center zu erarbeiten. Die Entscheidung über eine in Abhängigkeit von der Entwicklung in der Innenstadt mögliche Erweiterung und ihren Umfang soll so vorbereitet und getroffen werden, dass eine Umsetzung der Erweiterung 2011 möglich wäre.

 

Die Leitlinien zum Einzelhandelskonzept sind entsprechend anzupassen.

 

 

Den Teilnehmern liegt zu diesem Antrag folgende Anregung der Verwaltung vor:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Interesse einer verstärkten Bindung von Kaufkraft in der Landeshauptstadt sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Änderung des B-Planes) für eine Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center zu erarbeiten.

Die Entscheidung über eine mögliche Erweiterung (Sortimente und Umfang) ist in Abhängigkeit von den Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt und Babelsberg zu treffen.

Das Planverfahren ist nach der Abschätzung der Potentiale in der Innenstadt und Babelsberg (Ende 2008) unverzüglich einzuleiten.

 

Herr Dr. Seidel stellt mit Bezugnahme auf den Vorschlag der Verwaltung den Änderungsantrag:

Absatz zwei und drei sind zu ersetzen durch:

Über das Ausmaß der Erweiterung (Sortiment und Umfang) ist nach Vorliegen der Potentialanalyse für die Innenstadt und Babelsberg zu entscheiden (Ende 2008). Danach ist das entsprechende Planverfahren unverzüglich einzuleiten. Über ggf. verbleibende Flächen im Stern-Center ist nach 2012 zu entscheiden.

 

Herr Jäkel informiert, dass es zwischenzeitlich eine Verständigung innerhalb der Fraktion DIE.LINKE gegeben habe und den Teilnehmern als Tischvorlage ein geänderter Beschlusstext ausgereicht worden ist:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Interesse einer verstärkten Bindung von Kaufkraft in der Landeshauptstadt sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Änderung des B-Planes) für eine Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center zu erarbeiten.

Das Planverfahren ist unverzüglich einzuleiten.

Die Ergebnisse der Abschätzung der Potenziale in der Innenstadt und in Babelsberg sind einzuarbeiten.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Baurordnung) macht deutlich, dass eine unverzügliche Einleitung des Planverfahrens nicht effizient sei und verweist hier nochmals auf die von der Verwaltung gegebene Empfehlung.

 

Zum modifzierten Antrag der Fraktion DIE.LINKE erklärt Herr Goetzmann, dass dieser formal in Ordnung sei und bei Beschlussfassung umzusetzen.

 

Nach ausführlicher Diskussion erklärt Herr Kutzmutz für die antragstellende Fraktion DIE.LINKE, dass der von Herrn Dr. Seidel gestellte Änderungsantrag übernommen wird.

 

Es erfolgt Abstimmung.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Interesse einer verstärkten Bindung von Kaufkraft in der Landeshauptstadt sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Änderung des B-Planes) für eine Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center zu erarbeiten.

 

Über das Ausmaß der Erweiterung (Sortiment und Umfang) ist nach Vorliegen der Potentialanalyse für die Innenstadt und Babelsberg zu entscheiden (Ende 2008). Danach ist das entsprechende Planverfahren unverzüglich einzuleiten. Über ggf. verbleibende Flächen im Stern-Center ist nach 2012 zu entscheiden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1