17.06.2008 - 3.2 Lockerung Sortimentsbeschränkung Bahnhofspassagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Sortimentsbeschränkung in den Bahnhofspassagen ist schrittweise bis 2010 zu
lockern. In einem ersten Schritt sollen im Wege einer Sondergenehmigung die
Sortimente
-
Spielwaren
mit Babybekleidung auf einer Großfläche oder Textilienanbieter auf einer
Großfläche,
-
Schuhdiscounter,
-
Geschenke,
-
ca. 4
– 5 Textilienanbieter,
-
Schreibwaren,
-
Uhren
und Schmuck
zugelassen
werden.
Die
Leitlinien zum Einzelhandelskonzept sind entsprechend anzupassen.
Auch hier liegt den Teilnehmern eine Anregung der
Verwaltung vor:
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Sortimentsbeschränkung in den Bahnhofspassagen ist vorbehaltlich der
planungsrechtlich gebotenen Abwägung schrittweise zu lockern.
Vorrangig
sollen die Sortimente
-
Babybekleidung
(als Nebensortiment zu Spielwaren) auf einer Großfläche,
-
Schuhdiscounter,
-
Geschenke,
-
ca. 4
– 5 Textilanbieter,
-
Schreibwaren,
-
Uhren
und Schmuck
zugelassen
werden.
Als erster Schritt soll die Zulassung einzelner Sortimente
durch eine Befreiung von den Festsetzungen geprüft werden.
Die Entscheidung über eine mögliche Erweiterung (Sortimente
und Umfang) ist in Abhängigkeit von den Entwicklungsmöglichkeiten der
Innenstadt und Babelsberg zu treffen.
Das Planverfahren ist nach Abschätzung der Potenziale in der
Innenstadt und Babelsberg (Ende 2008) unverzüglich einzuleiten.
Herr Jäkel informiert, dass es
auch zu diesem Antrag zwischenzeitlich eine Verständigung innerhalb der Fraktion
DIE.LINKE gegeben habe und den Teilnehmern als Tischvorlage ein geänderter
Beschlusstext vorliege:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Sortimentsbeschränkung in den Bahnhofspassagen ist vorbehaltlich der
planungsrechtlich gebotenen Abwägung schrittweise zu lockern.
Vorrangig
sollen die Sortimente
-
Babybekleidung
(als Nebensortiment zu Spielwaren) auf einer Großfläche,
-
Schuhdiscounter,
-
Geschenke,
-
ca. 4
– 5 Textilanbieter,
-
Schreibwaren,
-
Uhren
und Schmuck
zugelassen
werden.
Als
erster Schritt soll die Zulassung einzelner Sortimente durch eine Befreiung von
den Festsetzungen geprüft werden.
Das
Planverfahren ist unverzüglich einzuleiten.
Die
Ergebnisse der Abschätzung der Potenziale in der Innenstadt und in Babelsberg
sind einzuarbeiten.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Baurordnung) macht deutlich, dass eine unverzügliche Einleitung des
Planverfahrens nicht effizient sei und verweist hier nochmals auf die von der
Verwaltung gegebene Empfehlung.
Herr Dr. Seidel übernimmt die Anregung der Verwaltung als
Änderungsantrag für die beiden letzten Sätze des Antrags und weist darauf hin,
dass sich Ursprungsantrag und Änderung nur im Ablauf der ersten 6 Monate
unterscheiden. Er bekräftigt, dass es sinnvoller sei, das Resultat der Potentialanalyse
Innenstadt und Babelsberg abzuwarten, welches Ende des Jahres vorliegen soll.
Nach ausführlichen Äußerungen verschiedener Teilnehmer Pro
und Contra erklärt Herr Kutzmutz für die antragstellende Fraktion
DIE.LINKE, dass der von Herrn Dr. Seidel gestellte Änderungsantrag übernommen
wird.
Geänderter
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Sortimentsbeschränkung in den Bahnhofspassagen ist vorbehaltlich der
planungsrechtlich gebotenen Abwägung schrittweise zu lockern.
Vorrangig
sollen die Sortimente
-
Babybekleidung
(als Nebensortiment zu Spielwaren) auf einer Großfläche,
-
Schuhdiscounter,
-
Geschenke,
-
ca.
4 – 5 Textilanbieter,
-
Schreibwaren,
-
Uhren
und Schmuck
zugelassen
werden.
Als
erster Schritt soll die Zulassung einzelner Sortimente durch eine Befreiung von
den Festsetzungen geprüft werden.
Die
Entscheidung über eine mögliche Erweiterung (Sortimente und Umfang) ist in
Abhängigkeit von den Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt und Babelsberg zu
treffen.
Das Planverfahren ist nach der Abschätzung der Potenziale in
der Innenstadt und Babelsberg (Ende 2008) unverzüglich einzuleiten.