24.06.2008 - 3.1 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Behandlung in der Sitzung am 27.05.08; hier gab es 2 Änderungsanträge bzgl. der Gewerbegebiete GEe6 (Umwandlung in eine Grünfläche) und Gewerbegebiete GEe5 und GEe4 (Prüfung, ob in Umsetzung der „grünen“ Achse aus der Bereichsentwicklungsplanung Golm eine nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden kann).

Der SB-Ausschuss hatte der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, die Vorlage zur Überarbeitung dieser beiden Punkte an die Verwaltung zurück zu geben und gebeten, nach einer Überarbeitung den Ortsbeirat und SB-Ausschuss erneut zu befassen.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert, dass die Investitionsbank des Landes (ILB) aufmerksam gemacht habe, dass eine Mindestgrößenordnung gewerblicher Flächen, die durch die neue  Straße erschlossen sind, zur Einhaltung der Förderbedingungen erforderlich sei. Zwischenzeitlich habe es verschiedene Kontakte mit der ILB als auch mit dem Land Brandenburggegeben und in der vorletzten Woche sei eine intensive Diskussion mit Mitgliedern des Ortsbeirates Golm erfolgt. Über die beiden vom Ausschussvorsitzenden angesprochenen Punkte ist mit diesen ebenfalls gesprochen worden.

 

Herr Goetzmann gibt anhand der Karte Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen. Die Ergebnisse der gemeinsamen Erörterungen sind auch mit dem Projektentwickler und dem Land diskutiert worden; die Wirtschaftsförderung ist ebenfalls einbezogen worden. Zur Thematik der Reduzierung der Gewerbeflächen im GEe6 stellt er dar, dass eine Grünzäsur zwischen den Ansiedlungsflächen zum Dorf und der Datentrasse, die die Institute verbindet, vorgenommen wurde. Damit verbleiben im GEe6 noch Flächen für die Ansiedlung kleinteiligen Gewerbes.

 

In den Gesprächen sei schnell deutlich geworden, dass die Einhaltung der Förderbedingungen für die Erschließungsanlage die Bereitstellung weiterer gewerblich nutzbarer Baugrundstücksflächen erfordert. Die entlang der Bahn gelegenen Ausgleichsflächen sollen daher weiterhin für den Ausgleich verwendet werden, die Baugebiete GEe 1, 2 und 5 sollen jedoch auf diese Flächen erweitert werden, ohne dass die überbaubare Grundstücksfläche erweitert wird.

 

Zur Frage der Freihaltung der Achse Mühlenpfuhl – Großer Herzberg informiert Herr Goetzmann, dass die Freihaltung nach dem derzeitigen Stand der Gespräche mit der ILB voraussichtlich nicht förderschädlich wäre; jedoch für ansiedlungsschädlich erachtet wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, auf eine entsprechende Baufeldabgrenzung zu verzichten.

 

Für die östlich der Bahn gelegenen Grünflächen A5 und A6 ist nach Prüfung die Festsetzung eines Gewerbegebietes zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere wegen der damit aufgeworfenen Fragen zu den Grundstückskonditionen und wegen der nur begrenzten zeitlichen Nutzbarkeit als Gewerbeflächen nicht aufgegriffen worden. Da diese Grünflächen nicht mit Ausgleichsverpflichtungen belegt sind, könne zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Wissenschaftsparks auch eine Überplanung in Gewerbe- oder Stellplatzflächen vorgenommen werden. 

 

Unter Verweis auf die hier angesprochenen Veränderungen ist den Teilnehmern eine geänderte Vorlage zugeleitet worden; ergänzt wird diese um die heute vorliegende Tischvorlage mit folgendem neuen Beschlusstext, einschl. dargestellter finanzieller Auswirkungen.

 

Geänderter Beschlusstext seitens der Verwaltung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.      Die Begründung ist entsprechend anzupassen.

 

3.      Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage.

 

4.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

Ergänzung:

Finanzielle Auswirkungen zu 4.:

Die umlegungsbedingten Kosten mit der Investitions-Nr. 0742003990001 werden aus dem Produkt-Kontor 5110100.7821000 finanziert. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.

Die Umsetzung der Maßnahme ist ab 2010 vorgesehen und steht unter dem Haushaltsvorbehalt des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

 

Herr Dr. Seidel erkundigt sich zur Durchführung des Umlegungsverfahrens und stellt im Anschluss der diesbezüglichen Information der Verwaltung den Antrag, den Punkt 3 zu ergänzen: Vorzugsweise ist ein freiwilliges Verfahren durchzuführen: Abstimmung: 9/0/0

 

Weiterhin stellt Herr Dr. Seidel den Antrag zur Abstimmung, den Beschlusstext um einen 5. Punkt zu ergänzen: Im Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom Herzberg zum Mühlenpfuhl hinzuweisen. Abstimmung: 9/0/0

Reduzieren

Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.      Die Begründung ist entsprechend anzupassen.

 

3.      Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage. Vorzugsweise ist ein freiwilliges Verfahren durchzuführen.

 

4.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

5.      Im Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom Herzberg zum Mühlenpfuhl hinzuweisen.

 

Ergänzung:

Finanzielle Auswirkungen zu 4.:

Die umlegungsbedingten Kosten mit der Investitions-Nr. 0742003990001 werden aus dem Produkt-Kontor 5110100.7821000 finanziert. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.

Die Umsetzung der Maßnahme ist ab 2010 vorgesehen und steht unter dem Haushaltsvorbehalt des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=47584&selfaction=print