17.06.2008 - 3.1 Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäft...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Schulze bringt den Antrag ein und bittet die Verwaltung, den Schiedsstellenspruch dem Protokoll als Anlage beizufügen, sobald dieser schriftlich vorliegt.

 

Herr Ernst erklärt, dass dem vorliegenden Antrag von Seiten der Verwaltung nicht gefolgt werden kann. Er weist darauf hin, dass die Kosten für das Mittagessen für Menschen mit Behinderung in Behinderteneinrichtungen herauszurechnen ist, da das Mittagessen nicht Bestandteil der Eingliederungshilfe ist. Momentan werden die Kosten mitfinanziert.

Er informiert, dass der Spruch der Schiedsstelle jetzt auch schriftlich vorliegt. Er weist darauf hin, dass dieser Schiedsspruch noch nicht bindend ist, da innerhalb von 4 Wochen dagegen ein Rechtmittel eingelegt werden kann.

 

Frau Schulze macht deutlich, dass hier ein politisches Signal der Landeshauptstadt Potsdam gesetzt werden soll.

Sie unterbreitet folgenden Änderungsvorschlag zum Antrag:

In der Landeshauptstadt Potsdam wird eine Vereinbarung zwischen Empfängern von Grundsicherung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sind und dem örtlichen Sozialhilfeträger abgeschlossen.

Inhalt der Vereinbarung ist:

Grundsicherungsempfängern werden die Kosten für das Mittagessen mit dem auszuzahlenden Grundsicherungsbetrag verrechnet.

Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Septembersitzung 2008 über die Umsetzung zu berichten.

 

Frau E. Müller betont, dass die Landeshauptstadt Potsdam durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gebunden ist.

 

Frau Dr. Müller sieht hier auch die Chance, dass sich andere in der Vereinbarung angeschlossene Kommunen dem Potsdamer Weg anschließen würden.

 

Herr Ernst appelliert an die Ausschussmitglieder, sich dem Antrag nicht anzuschließen.

Er weist darauf hin, dass es hier eine einvernehmliche Lösung aller 17 Vertragspartner gibt.

Er betont, dass keiner der Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt benachteiligt wird.

 

Herr Dr. Przybilski hält es für nicht zeitgerecht, in einem schwebenden Verfahren einen derartigen Antrag zu stellen.

 

Frau E. Müller bittet abzuwarten, bis das laufende Verfahren abgeschlossen ist.

 

Herr Wendt fragt, ob lediglich die Kosten für das Mittagessen als zusätzliche Kosten auf die Landeshauptstadt Potsdam hinzukämen.

 

Frau E. Müller verneint dies. Hier würden erhebliche Mehrkosten und ein hoher verwaltungsseitiger Mehraufwand auf die Landeshauptstadt zukommen. Es müssten mit allen Trägern von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung betreut werden, Kostensatzverhandlungen geführt werden müssen.

 

Herr Ernst erinnert daran, dass die LHP auf der Grundlage eines Beschlusses des Stadtverordnetenversammlung seinerzeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigetreten ist.

 

Frau Paulsen fragt, ob in der Grundsicherung die Kosten für ein tägliches Mittagessen enthalten sind.

Sie macht darauf aufmerksam, dass bei Beschluss des Antrages die Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Zuwendung erhalten würde.

 

Herr van Leeuwen macht deutlich, dass  das Mittagessen in der Grundsicherung enthalten ist.

 

Frau Schulze erklärt, dass zukünftig die Behinderten von ihrer Grundsicherung das Essengeld bezahlen müssen. Bisher war das Mittagessen Bestandteil des Vertrages.

 

Herr Dr. Przybilski macht deutlich, dass jeder, der an einer Essensversorgung teilnimmt, diese Leistung bezahlen muss.

Der durch Beschluss des Antrages entstehende Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, den ein Mensch mit Behinderung hat, der zukünftig das Mittagessen bezahlen muss.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In der Landeshauptstadt Potsdam wird eine Vereinbarung zwischen Empfängern von Grundsicherung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sind und dem örtlichen Sozialhilfeträger abgeschlossen.

Inhalt der Vereinbarung ist:

Grundsicherungsempfängern werden die Kosten für das Mittagessen mit dem auszuzahlenden Grundsicherungsbetrag verrechnet.

Der Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Septembersitzung 2008 über die Umsetzung zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       1

Der geänderte Antrag wird abgelehnt.