17.06.2008 - 3.1 Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE - Wiedervorlage -
- Datum:
- Di., 17.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Schulze bringt den Antrag ein und bittet die Verwaltung, den
Schiedsstellenspruch dem Protokoll als Anlage beizufügen, sobald dieser
schriftlich vorliegt.
Herr Ernst erklärt, dass dem vorliegenden Antrag von Seiten der
Verwaltung nicht gefolgt werden kann. Er weist darauf hin, dass die Kosten für
das Mittagessen für Menschen mit Behinderung in Behinderteneinrichtungen
herauszurechnen ist, da das Mittagessen nicht Bestandteil der
Eingliederungshilfe ist. Momentan werden die Kosten mitfinanziert.
Er
informiert, dass der Spruch der Schiedsstelle jetzt auch schriftlich vorliegt.
Er weist darauf hin, dass dieser Schiedsspruch noch nicht bindend ist, da
innerhalb von 4 Wochen dagegen ein Rechtmittel eingelegt werden kann.
Frau Schulze macht deutlich, dass hier ein politisches Signal der
Landeshauptstadt Potsdam gesetzt werden soll.
Sie
unterbreitet folgenden Änderungsvorschlag zum Antrag:
In der Landeshauptstadt Potsdam wird eine Vereinbarung
zwischen Empfängern von Grundsicherung, die in Werkstätten für Menschen mit
Behinderung tätig sind und dem örtlichen Sozialhilfeträger abgeschlossen.
Inhalt der Vereinbarung ist:
Grundsicherungsempfängern
werden die Kosten für das Mittagessen mit dem auszuzahlenden
Grundsicherungsbetrag verrechnet.
Der Stadtverordnetenversammlung
ist in ihrer Septembersitzung 2008 über die Umsetzung zu berichten.
Frau E. Müller betont, dass die Landeshauptstadt Potsdam durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung gebunden ist.
Frau Dr. Müller sieht hier auch die Chance, dass sich andere in
der Vereinbarung angeschlossene Kommunen dem Potsdamer Weg anschließen würden.
Herr Ernst appelliert an die Ausschussmitglieder, sich dem Antrag
nicht anzuschließen.
Er
weist darauf hin, dass es hier eine einvernehmliche Lösung aller 17
Vertragspartner gibt.
Er
betont, dass keiner der Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt
benachteiligt wird.
Herr Dr. Przybilski hält es für nicht zeitgerecht, in einem
schwebenden Verfahren einen derartigen Antrag zu stellen.
Frau E. Müller bittet abzuwarten, bis das laufende Verfahren abgeschlossen ist.
Herr Wendt fragt, ob lediglich die Kosten für das Mittagessen als zusätzliche Kosten auf die Landeshauptstadt Potsdam hinzukämen.
Frau E. Müller verneint dies. Hier würden erhebliche Mehrkosten und ein
hoher verwaltungsseitiger Mehraufwand auf die Landeshauptstadt zukommen. Es
müssten mit allen Trägern von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung
betreut werden, Kostensatzverhandlungen geführt werden müssen.
Herr Ernst erinnert daran, dass die LHP auf der Grundlage eines
Beschlusses des Stadtverordnetenversammlung seinerzeit der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigetreten ist.
Frau Paulsen fragt, ob in der Grundsicherung die Kosten für ein
tägliches Mittagessen enthalten sind.
Sie macht darauf aufmerksam, dass bei Beschluss des Antrages die Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Zuwendung erhalten würde.
Herr van Leeuwen macht deutlich, dass das Mittagessen in der Grundsicherung enthalten ist.
Frau Schulze erklärt, dass zukünftig die Behinderten von ihrer
Grundsicherung das Essengeld bezahlen müssen. Bisher war das Mittagessen
Bestandteil des Vertrages.
Herr Dr. Przybilski macht deutlich, dass jeder, der an einer
Essensversorgung teilnimmt, diese Leistung bezahlen muss.
Der
durch Beschluss des Antrages entstehende Verwaltungsaufwand steht in keinem
Verhältnis zu dem Aufwand, den ein Mensch mit Behinderung hat, der zukünftig
das Mittagessen bezahlen muss.
Geänderter Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Landeshauptstadt Potsdam wird eine Vereinbarung zwischen Empfängern von Grundsicherung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sind und dem örtlichen Sozialhilfeträger abgeschlossen.
Inhalt
der Vereinbarung ist:
Grundsicherungsempfängern werden
die Kosten für das Mittagessen mit dem auszuzahlenden Grundsicherungsbetrag
verrechnet.
Der Stadtverordnetenversammlung
ist in ihrer Septembersitzung 2008 über die Umsetzung zu berichten.