17.06.2008 - 3.3 Elternbeitragsordnung

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Gohlke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Schweers erklärt, dass in der Landeshauptstadt Potsdam 2003 eine letztmalige Anpassung der Elternbeitragsordnung erfolgt ist. Dies bedeutet, dass es in den letzten fünf Jahren keine Erhöhung der Beiträge gab.

Er macht auch deutlich, dass Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 9.000 Euro keine Beiträge zu leisten haben. Er weist darauf hin, dass Elterngeld nicht in das Einkommen eingerechnet wird.  Ein Verzicht auf die Anrechnung von Leistungen für Unterkunft wäre eine Besserstellung gegenüber den Familien, die diese Leistungen nicht empfangen und würde somit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürger widersprechen.

Herr Schweers betont, dass die höhere finanzielle Belastung von Familien mit mehreren Kindern bei der Bemessung der Beitragshöhe bereits berücksichtigt wurde.

 

Frau Dr. Müller fragt, auf wie viele Familien die Forderung aus dem Antrag zutreffen würde.

 

Frau Schulze fragt, ob auf Antrag eine Ermäßigung oder Erstattung der Elternbeiträge erfolgen kann.

 

Herr Schweers erklärt, dass die Elternbeiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe  übernommen werden, wenn die Belastung den Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Dies sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen.

Er kann nicht beziffern,  auf wie viele Familien die Forderung des Antrages zutreffen würde.

 

Herr Gohlke ergänzt, dass Familien, die aufgrund mehrerer Kinder größere Wohnungen brauchen, unterstützt werden sollen.

 

Herr Schweers weist darauf hin, dass diese Familien entsprechend mehr Kindergeld erhalten, welches nicht bei der Berechnung der Elternbeiträge angerechnet wird.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Elternbeitragsordnung dahingehend zu überarbeiten, dass zweckgebundene Sozialleistungen für Unterkunft nicht auf das Einkommen angerechnet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       3

Der Antrag wird abgelehnt.