17.06.2008 - 3.3 Elternbeitragsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fraktion Familien-Partei - Wiedervorlage -
- Datum:
- Di., 17.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
08/SVV/0391 Elternbeitragsordnung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Gohlke bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr Schweers erklärt, dass in der Landeshauptstadt Potsdam 2003 eine
letztmalige Anpassung der Elternbeitragsordnung erfolgt ist. Dies bedeutet,
dass es in den letzten fünf Jahren keine Erhöhung der Beiträge gab.
Er
macht auch deutlich, dass Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 9.000
Euro keine Beiträge zu leisten haben. Er weist darauf hin, dass Elterngeld
nicht in das Einkommen eingerechnet wird.
Ein Verzicht auf die Anrechnung von Leistungen für Unterkunft wäre eine Besserstellung
gegenüber den Familien, die diese Leistungen nicht empfangen und würde somit
dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürger widersprechen.
Herr
Schweers betont, dass die höhere finanzielle Belastung von Familien mit
mehreren Kindern bei der Bemessung der Beitragshöhe bereits berücksichtigt
wurde.
Frau Dr. Müller fragt, auf wie viele Familien die Forderung aus
dem Antrag zutreffen würde.
Frau Schulze fragt, ob auf Antrag eine Ermäßigung oder Erstattung der
Elternbeiträge erfolgen kann.
Herr Schweers erklärt, dass die Elternbeiträge auf Antrag ganz oder
teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung
den Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Dies sind grundsätzlich
Einzelfallentscheidungen.
Er kann nicht beziffern, auf wie viele Familien die Forderung des Antrages zutreffen würde.
Herr Gohlke ergänzt, dass Familien, die aufgrund mehrerer Kinder
größere Wohnungen brauchen, unterstützt werden sollen.
Herr Schweers weist darauf hin, dass diese Familien entsprechend mehr
Kindergeld erhalten, welches nicht bei der Berechnung der Elternbeiträge
angerechnet wird.