02.07.2008 - 4.3 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 02.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Ordnung,
Umweltschutz und Landwirtschaft hat der Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss für Stadtplanung
und Bauen hat folgendem geänderten Beschlusstext zugestimmt:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
3. Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage. Vorzugsweise ist ein freiwilliges Verfahren durchzuführen.
4. Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.
5. Im Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom Herzberg zum Mühlenpfuhl hinzuweisen.
Abstimmung:
Der vom
o. g. Ausschuss empfohlene geänderte Beschlusstext wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die finanzielle Auswirkungen zu 4. sind wie folgt zu ergänzen:
Die umlegungsbedingten Kosten mit der Investitions-Nr. 0742003990001 werden aus dem Produkt-Kontor 5110100.7821000 finanziert. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.
Die Umsetzung der Maßnahme ist ab 2008 vorgesehen und steht unter dem Haushaltsvorbehalt des jeweiligen Haushaltsjahres.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung der finanziellen Auswirkungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Ortsbeirat Golm hat der Vorlage mit der
Empfehlung zugestimmt, als Punkt 6. anzufügen:
Infolge des Umlegungsverfahrens sollte die B-Plan
100 Fläche – A 9 - zeitnah durch
die Verwaltung erworben werden, das es sich um die
gleichen Flurstücke handelt.
Abstimmung:
Die o. g. Ergänzung des Beschlusstextes um einen 6.
Punkt wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
In der Diskussion hinterfragt der Stadtverordnete Dr.
Scharfenberg zu den Punkten 3. bis 5. die Angemessenheit des
Umlegungsverfahrens.
Die Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung
und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Fenz ist entsprechend der Bitte der Fraktion DIE
LINKE wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Der Redebeitrag ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1. Der
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von
Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die
Begründung ist entsprechend anzupassen.
3. Für
Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark
Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung
angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage. Vorzugsweise
ist ein freiwilliges Verfahren durchzuführen.
4. Der
Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung
durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren
durchzuführen.
5. Im
Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom Herzberg zum Mühlenpfuhl
hinzuweisen.
- Infolge
des Umlegungsverfahrens sollte die B-Plan 100 Fläche – A 9 -
zeitnah durch die Verwaltung erworben werden, das es sich um die
gleichen Flurstücke handelt.
Anlagen zur Vorlage
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173,8 kB
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3
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7,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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