02.07.2008 - 4.6 Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 02.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Als
TISCHVORLAGE wurden den Stadtverordneten Austauschseiten ausgereicht,
die den Beschlussvorschlag und die Anlagen (Planzeichnung) sowie die textlichen
Festsetzungen der TZ 6.3 und 6.4 betreffen. Diese Änderungen werden von der
Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuickl-Frenz mündlich
untersetzt.
Dem Beschlussvorschlag soll angefügt werden:
Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld wird beauftragt, zur
Vorbereitung und Begleitung des Bauantrages eine „Arbeitgruppe Grundschule/Hort
Bornstedter Feld“ einzurichten, in die durch die Ausschüsse der StVV maximal 9
Vertreter benannt werden.
Die textliche Festsetzung, Seite 22, Ziff. 6.4 ist
wie folgt zu ändern:
In der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ist in einer Entfernung von 15 m zur Straßenbegrenzungslinie der Pappelallee und der Georg-Hermann-Allee eine 1,5 m hohe aktive Lärmschutzmaßnahme umzusetzen.
Änderungsantrag:
Namens
der Fraktion Die Andere beantragt der Stadtverordnete Schliepe:
Punkt
6.4 der textlichen Festsetzungen lautet statt „... mindestens 1,50 m ...“ neu:
„... mindestens 2,00 m ...“.
Nach
15 Diskussionsrednern stellt der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, den Geschäftsordnungsantrag
auf „Schluss der Debatte“. Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand
geäußert haben, wird dieser Geschäftsordnungsantrag mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Abstimmung:
Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung des
Beschlussvorschlages wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die
vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Änderung der textlichen Festsetzung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die
von der Fraktion Die Andere beantragte Änderung in der textlichen Festsetzung
bezüglich der Höhe der aktiven Lärmschutzmaßnahme wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr.
42.2 „Kaserne Pappelallee“ 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ gem. § 3 Abs. 2,
i.V.m. § 13 a Abs. 2. Nr.1 BauGB.
Der zu ändernde Teilbereich wird durch die
Pappelallee, Georg-Hermann-Allee, Jacob-von-Grundling Straße und
August-Bonnes-Straße begrenzt.
Die Begründung zum
Bebauungsplan ist entsprechend den neuen Festsetzungen der Planzeichnung vor
der Auslegung anzupassen.
Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld wird beauftragt, zur Vorbereitung und Begleitung des Bauantrages eine „Arbeitgruppe Grundschule/Hort Bornstedter Feld“ einzurichten, in die durch die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung maximal 9 Vertreter benannt werden.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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