02.07.2008 - 4.6 Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Als TISCHVORLAGE wurden den Stadtverordneten Austauschseiten ausgereicht, die den Beschlussvorschlag und die Anlagen (Planzeichnung) sowie die textlichen Festsetzungen der TZ 6.3 und 6.4 betreffen. Diese Änderungen werden von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuickl-Frenz mündlich untersetzt.

 

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat sich in der Pause zur o. g. DS - unter Berücksichtigung der Diskussion im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen – verständigt. Der Stadtverordnete Dr. Steinicke, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Sport gibt bekannt, dass der Ausschuss die Fassung vom 01.07.2008 abgelehnt hat.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die Vorlage abgelehnt. 

 

 Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

 

Dem Beschlussvorschlag soll angefügt werden:

Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld wird beauftragt, zur Vorbereitung und Begleitung des Bauantrages eine „Arbeitgruppe Grundschule/Hort Bornstedter Feld“ einzurichten, in die durch die Ausschüsse der StVV maximal 9 Vertreter benannt werden.

 

Die textliche Festsetzung, Seite 22, Ziff. 6.4 ist wie folgt zu ändern:

In der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ist in einer Entfernung von 15 m zur Straßenbegrenzungslinie der Pappelallee und der Georg-Hermann-Allee eine 1,5 m hohe aktive Lärmschutzmaßnahme umzusetzen.

 

 

Änderungsantrag:

Namens der Fraktion Die Andere beantragt der Stadtverordnete Schliepe:

 

Punkt 6.4 der textlichen Festsetzungen lautet statt „... mindestens 1,50 m ...“ neu: „... mindestens 2,00 m ...“.

 

 

Nach 15 Diskussionsrednern stellt der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, den Geschäftsordnungsantrag auf „Schluss der Debatte“. Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben, wird dieser Geschäftsordnungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung des Beschlussvorschlages wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Änderung der textlichen Festsetzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Die Andere beantragte Änderung in der textlichen Festsetzung bezüglich der Höhe der aktiven Lärmschutzmaßnahme  wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“ 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ gem. § 3 Abs. 2, i.V.m. § 13 a Abs. 2. Nr.1 BauGB.

 

Der zu ändernde Teilbereich wird durch die Pappelallee, Georg-Hermann-Allee, Jacob-von-Grundling Straße und August-Bonnes-Straße begrenzt.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend den neuen Festsetzungen der Planzeichnung vor der Auslegung anzupassen.

 

Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld wird beauftragt, zur Vorbereitung und Begleitung des Bauantrages eine „Arbeitgruppe Grundschule/Hort Bornstedter Feld“ einzurichten, in die durch die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung maximal 9 Vertreter benannt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 10 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen