02.07.2008 - 6.29 Schulessen für sozial bedürftige Schüler
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.29
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 02.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass mit Beginn des
Schuljahres 2008/2009 das Schulessen für sozial bedürftige Schülerinnen und
Schüler unter folgenden Voraussetzungen ausgereicht wird:
- Die
Schulleiter haben freie Entscheidung darüber, welche Schüler als
Härtefälle angesehen werden, die kostenloses Schulessen erhalten.
- Die
Härtefallfonds sind so auszustatten, dass den Schulleitern eine freie
Entscheidung über die Einstufung von Härtefällen möglich ist. Das schließt
ein flexibles Nachsteuern ohne Begründungszwang ein.
Das
ermäßigte Schulessen wird als erster Schritt zur Einführung des kostenlosen
Schulessens für alle sozial bedürftigen Schüler betrachtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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