24.06.2008 - 4.3 Aufstellung des B-Planes Hebbelstraße-Alte Feue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Hüneke erinnert an die
Behandlung in der vergangenen Sitzung und legt nochmals die Intention ihres
Antrages dar.
Der
Ausschussvorsitzende hinterfragt die Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.
Frau Dr. von
Kuick-Frenz teilt mit, dass die Vorlage umfangreich abgestimmt worden sei,
sowohl mit der Unteren Denkmalschutzbehörde als auch mit dem Brandenburgischen
Landesamt für Denkmalpflege sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde. Das
Vorhaben sei breit mit allen betroffenen Fachbehörden diskutiert worden.
Frau
Bankwitz verweist auf die Planungshoheit; es sollte keine Entscheidung unter
Druck erfolgen.
Herr
Cornelius spricht sich nochmals für das Vorhaben aus. Mit dem Angebot ein
Parkdeck niedriger zu bauen, ist durch den Vorhabenträger bereits entgegen
gekommen worden.
Auch Herr
Jäkel betont nochmals, dass das Parkhaus und der Einzelhandel dort gebraucht
werden; er kann deshalb dem Antrag mit dem Planungsziel „kein Einzelhandel“
nicht zustimmen.
Herr Dr.
Seidel nimmt Bezug auf das Baurecht nach § 34 BauGB und erkundigt sich, in wie
weit die Einbeziehung des Ausschusses noch möglich wäre - insbesondere bei
Fragen der Fassadengestaltung. Ebenso bittet er um Auskunft zum Ärztehaus.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) berichtet, dass der Vorhabenträger
ausdrücklich und mehrfach Bereitschaft signalisiert habe, über die
architektonische Gestaltung zu reden. Der SB-Ausschuss würde auf dem Laufenden
gehalten werden.
Bzgl.
einer potentiellen Ergänzung eines Ärztehauses liegt nach wie vor kein Antrag
vor. Er sagt zu, wenn was kommen sollte, zu informieren.
Es
erfolgt die Abstimmung.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Aufstellung des Bebauungsplans "Hebbelstraße –Alte Feuerwache"
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren
gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden.
Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem
Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren
sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB
durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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