24.06.2008 - 4.3 Aufstellung des B-Planes Hebbelstraße-Alte Feue...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Hüneke erinnert an die Behandlung in der vergangenen Sitzung und legt nochmals die Intention ihres Antrages dar.

 

Der Ausschussvorsitzende hinterfragt die Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass die Vorlage umfangreich abgestimmt worden sei, sowohl mit der Unteren Denkmalschutzbehörde als auch mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde. Das Vorhaben sei breit mit allen betroffenen Fachbehörden diskutiert worden.

 

Frau Bankwitz verweist auf die Planungshoheit; es sollte keine Entscheidung unter Druck erfolgen.

 

Herr Cornelius spricht sich nochmals für das Vorhaben aus. Mit dem Angebot ein Parkdeck niedriger zu bauen, ist durch den Vorhabenträger bereits entgegen gekommen worden.

 

Auch Herr Jäkel betont nochmals, dass das Parkhaus und der Einzelhandel dort gebraucht werden; er kann deshalb dem Antrag mit dem Planungsziel „kein Einzelhandel“ nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf das Baurecht nach § 34 BauGB und erkundigt sich, in wie weit die Einbeziehung des Ausschusses noch möglich wäre - insbesondere bei Fragen der Fassadengestaltung. Ebenso bittet er um Auskunft zum Ärztehaus.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) berichtet, dass der Vorhabenträger ausdrücklich und mehrfach Bereitschaft signalisiert habe, über die architektonische Gestaltung zu reden. Der SB-Ausschuss würde auf dem Laufenden gehalten werden.

Bzgl. einer potentiellen Ergänzung eines Ärztehauses liegt nach wie vor kein Antrag vor. Er sagt zu, wenn was kommen sollte, zu informieren.

 

Es erfolgt die Abstimmung.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Aufstellung des Bebauungsplans "Hebbelstraße –Alte Feuerwache"

Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden. Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage