24.06.2008 - 4.4 Satzung über die Veränderungssperre im Bereich ...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Hüneke teilt mit, dass sie sich mit dem Fraktionsvorsitzenden verständigen wird, ob der Antrag zurück gezogen wird.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) weist auf die rechtliche Grundlage hin: Wenn kein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, darf keine Veränderungssperre erlassen werden.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Hebbelstraße – Alte Feuerwache“ gemäß Anlage

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage