08.07.2008 - 3.1 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und geht auf einzelne Rückfragen der Teilnehmer ein. Dabei erläutert er u.a., dass

die Darstellungen so präzise erfolgt sind, wie der im Augenblick erreichte Stand, es zulassen würde. Einzelne Strukturen sind durch Vorgaben für die Kubatur der Häuser unterlegt; die Untersetzung auf GRZ und GFZ wird erst im B-Plan-Verfahren erfolgen können. Fragen der Infrastruktur werden definitiv im weiteren Verfahren in  Städtebaulichen Verträgen umzusetzen sein, einschl. der Absicherung der Besicherung. Bezugnehmend auf die Frage zum Einzelhandel (§ 2) teilt Herr Goetzmann mit, dass alles was sich unterhalb der Grenze von 300 m² befindet, unproblematisch sei. Alles was darüber hinaus geht, müsste in der Bauleitplanung diskutiert werden (auch hier Verweis auf das Einzelhandelskonzept).

Das Wort „bemüht“ in der Präambel ist verwendet worden, weil sich der Umfang, in dem man die denkmalgeschützte Substanz erhalten kann, erst bei der weiteren Konkretisierung in der Diskussion zeigen wird. Die positive Zielrichtung ist da.

 

Der Hinweis von Frau Hüneke zum § 9, zweiter Anstrich wird aufgegriffen und das Wort aus (vor erteilten Baugenehmigungen) gestrichen (redaktionelle Änderung der Verwaltung).

 

Auf die Anregung von Frau Hüneke eingehend, eine Ablaufübersicht (wann was zu erwarten ist) vorzubereiten, berichtet Herr Goetzmann, dass für die Gesamtentwicklung ein Zeitrahmen von etwa 10 Jahren benötigt wird. Deshalb sei ein Gesamtablauf jetzt nicht darstellbar. Die Verwaltung wird die Politik jedoch zeitnah über das informieren, was über diese Rahmenvereinbarung hinaus geht.

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

1.      Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz im Ortsteil Fahrland der Landeshauptstadt Potsdam wird gebilligt (s. Anlage 1).

 

2.      Die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ ist auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz zu betreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

 

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Anlagen zur Vorlage