08.07.2008 - 3.1 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung auch in OBR Fahrland
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und geht auf einzelne Rückfragen der
Teilnehmer ein. Dabei erläutert er u.a., dass
die
Darstellungen so präzise erfolgt sind, wie der im Augenblick erreichte Stand,
es zulassen würde. Einzelne Strukturen sind durch Vorgaben für die Kubatur der
Häuser unterlegt; die Untersetzung auf GRZ und GFZ wird erst im
B-Plan-Verfahren erfolgen können. Fragen der Infrastruktur werden definitiv im
weiteren Verfahren in
Städtebaulichen Verträgen umzusetzen sein, einschl. der Absicherung der
Besicherung. Bezugnehmend auf die Frage zum Einzelhandel (§ 2) teilt Herr
Goetzmann mit, dass alles was sich unterhalb der Grenze von 300 m² befindet,
unproblematisch sei. Alles was darüber hinaus geht, müsste in der
Bauleitplanung diskutiert werden (auch hier Verweis auf das
Einzelhandelskonzept).
Das Wort
„bemüht“ in der Präambel ist verwendet worden, weil sich der Umfang, in dem man
die denkmalgeschützte Substanz erhalten kann, erst bei der weiteren Konkretisierung
in der Diskussion zeigen wird. Die positive Zielrichtung ist da.
Der
Hinweis von Frau Hüneke zum § 9, zweiter Anstrich wird aufgegriffen und das
Wort aus (vor erteilten Baugenehmigungen) gestrichen (redaktionelle Änderung
der Verwaltung).
Auf die
Anregung von Frau Hüneke eingehend, eine Ablaufübersicht (wann was zu erwarten
ist) vorzubereiten, berichtet Herr Goetzmann, dass für die Gesamtentwicklung
ein Zeitrahmen von etwa 10 Jahren benötigt wird. Deshalb sei ein Gesamtablauf
jetzt nicht darstellbar. Die Verwaltung wird die Politik jedoch zeitnah über
das informieren, was über diese Rahmenvereinbarung hinaus geht.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
1. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz im Ortsteil Fahrland der Landeshauptstadt Potsdam wird gebilligt (s. Anlage 1).
2.
Die
Fortführung des Bebauungsplans Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ ist auf der Basis
der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur
ehemaligen Kavallerie-Reitschule Krampnitz zu betreiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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