08.07.2008 - 3.4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 "S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Herr Kirsch erkundigt sich nach dem Aussehen der vorgesehenen Garagen.

 

Frau Holtkamp informiert, dass die Abstimmungen zu den Garagen im Moment noch laufen würden; hier ginge es lediglich um die Inanspruchnahme der Flächen für die Villa Schöningen (Versuch tief ins Gelände reinzulegen).

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass hier entsprechend dem Ergebnis des kleinen Gutachterverfahrens – welches im Ausschuss vorgestellt worden ist - gehandelt werde.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ entsprechend Anlage 1 a entschieden.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage