08.07.2008 - 3.5 Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass es eine Verständigung mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung gegeben habe, dass die ganze Drucksache, einschließlich aller Änderungsanträge in der nächsten STVV nochmals aufgegriffen wird.

Von daher schlägt der Ausschussvorsitzende zum Verfahren vor, unter Bezugnahme auf das Protokoll der SB-Ausschusssitzung vom 17.06.08 alle Anträge nochmals aufzurufen, das Ergebnis vom 17.6. in Erinnerung zu bringen und neu abstimmen zu lassen.

 

Abweichungen gibt es zum Änderungsantrag (neu – aus STVV 2.7.08) von der CDU-Fraktion NVZ 6 und 7.

Weiterhin geht der Ausschussvorsitzende auf den Antrag des Ortsbeirates Neu Fahrland ein. Er bittet die Verwaltung sich hierzu nochmals zu positionieren.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) greift erläuternd den 2. Teil des Beschlusstextes „...das Einzelhandelskonzept umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts“ auf und geht auf den Widerspruch zum Antrag des OBR Neu Fahrland „In B-Plan-Gebieten sind nach Einzelfallprüfung Ausnahmen möglich.“ ein. Herr Goetzmann gibt zu Protokoll: „Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gilt selbstverständlich, dass alle aufgeworfenen Fragen in der Abwägung zu behandeln sind. Die gerechte Abwägung kann nicht durch Verweis auf einen anderweitigen Beschluss verkürzt werden. Insofern stehen im Zweifel auch die Vorgaben eines beschlossenen Einzelhandelskonzeptes zur Überprüfung, dies natürlich mit der Konsequenz, dass auch etwaige Rückwirkungen auf das Konzept betrachtet werden müssen.“

 

Es erfolgt die nochmalige Abstimmung zu folgenden Anträgen (Gegenüberstellung Votum vom 17.6.08 und Votum neu)

 

Frau Hüneke beantragt:

Der vorletzte Absatz auf Seite 155 des Einzelhandelskonzeptes wird unter Streichung des Wortes „dennoch“ als Punkt 5 neu in die Entwicklungsleitlinien eingefügt.

Abstimmung: 8/0/0                                neu: 8/0/0

 

Zum Hinweis zum Keplerplatz (falsch in Karte 7 eingezeichnet) wird korrigiert, das Wort „ausnahmsweise“ in den Leitlinien S. 154 7. gestrichen. Eine Abstimmung darüber ist nicht erforderlich.

 

 

Antrag der Fraktion CDU

-          Aufnahme 2.402 m² VKF für Lebensmittel und Textil in Tab. 18 (Liste mit genehmigten Vorhaben) (Zustimmung der Verwaltung, aber Korrektur der Zahl)

-          Änderung im Text S. 141, Str. am Silbergraben statt Trebbiner Str. (Alternativvorschlag der Verwaltung)

Gemeinsame Abstimmung zu beiden Anträgen: 6/0/2      neu: 7/0/1

 

Antrag der Fraktion CDU (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)

-          Ergänzung der Liste für NVZ 6 und 7 um 2.400 m² - Abstimmung: 3/4/1

Ergänzungsantrag zum Votum des SB-Ausschusses von der Fraktion CDU:

Für den Fall, dass die erteilten Baugenehmigungen über 1.700 m² VKF im Bereich des B-Plans 51-1 „Am Silbergraben“nicht in Anspruch genommen werden sollten, ist der Bereich Stern-Drewitz/Kirchsteigfeld (vorzugsweise NVZ 6 und 7) nach geeigneten Flächen für die Ansiedlung von Einzelhandel zu untersuchen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im November 2008 zu berichten.

Abstimmungsergebnis: 4/2/2

 

Antrag der Fraktion CDU

-          Prüfung bis 2009 statt 2008 – wurde zurückgezogen

 

Antrag der Fraktion CDU (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)

-          Wert von 2 m² Verkaufsfläche pro Einwohner als Grenze, danach nur noch neue Flächen in Innenstadt und Babelsberg + definierte zentrale Versorgungsbereiche

Abstimmung: 3/5/0                                         neu: 1/6/1

 

Antrag der Fraktion CDU (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)

-          Aufnahme Weberpark in ZVB Babelsberg

Abstimmung: 3/4/1                                         neu: 4/3/1

 

Antrag der SPD-Fraktion

-          Der Antrag ist so zu formulieren, dass die drei Änderungen in den Beschlusstext als Punkte 3.-5. einfließen sollen ((ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)

Hierzu erfolgt keine gesonderte Abstimmung.

 

Änderungsantrag v. Herrn Kümmel zur Abstimmung:

-          In Punkt 4. der Entwicklungsleitlinien ist in Satz 2 nach „… konkreten Planung“ einzufügen „- auch im näheren Umfeld –“

Abstimmung: 7/0/1                                            neu: 7/0/1

 

Antrag der Fraktion SPD (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)

-          Der Keplerplatz wird als Stadtteilzentrum geführt.

      Abstimmung: 3/3/2                                              neu: 4/1/3

 

Antrag der Fraktion SPD (Stellungnahme der Verwaltung: Auswirkung für zukünftige Förderung wird mit MIR geklärt)

-          Das Nahversorgungszentrum Drewitz wird um die „Rolle Drewitz“ entlang der Konrad-Wolf-Allee erweitert.

      Abstimmung: 2/3/3                                              neu: 1/4/3

 

Antrag des OBR Groß Glienicke (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)

-          Ergänzung: Der OBM, Herr Jakobs, wird gebeten, das „See-Center“ als weitere in den Rahmenplan Nahversorgungszentrum Groß Glienicke aufnehmen

Abstimmung: 2/3/3                                               neu: 1/6/1

 

Antrag des OBR Neu Fahrland (ablehnende Stellungnahme der Verwaltung)

-          Ergänzung: 2. Entwicklungsleitlinien; 7. Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dürfen zentrenrelevante Sortiment in Einzelhandelsbetrieben ausnahmsweise bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 300 m² angesiedelt oder erweitert werden. Für Geschäftsagglomerationen in Funktionseinheit gilt eine Obergrenze von 600m² Gesamtverkaufsfläche. In B-Plangebieten sind nach Einzelfallprüfung Ausnahmen möglich.

Abstimmung: 1/7/0                                               neu: 0/6/2

 

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Das „Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ (s. Anlage 2) ist als Konzept der Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum bis 2015 anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts.
    Dazu sind die in Anlage 1 herausgehobenen Entwicklungsleitlinien zu beachten und die zentralen Versorgungsbereiche mit den verfügbaren planungsrechtlichen Mitteln in ihrer Entwicklung zu schützen, Entwicklungs- und Sanierungsziele ggf. anzupassen.

 

 

Mit diversen Änderungen/Ergänzungen:

 

A) In Anlage 1 (Zusammenfassung) und Anlage 2 (Einzelhandelskonzept)

 

Punkt 4. der Entwicklungsleitlinien lautet ergänzt:

Bei einer möglichen Veränderung der Sortimentsbeschränkung der Bahnhofspassagen bzw. der Erweiterung des Stern-Centers sind Änderungen der Bebauungspläne notwendig. Dabei ist die städtebauliche Verträglichkeit der konkreten Planung – auch im näheren Umfeld – zu prüfen und das genaue Maß bzw. Struktur der Ausweitung im Rahmen der Abwägung festzulegen.

 

 

 

Der vorletzte Absatz auf Seite 155 des Einzelhandelskonzeptes (Anlage 2) wird unter Streichung des Wortes „dennoch“ als Punkt 5 neu der Entwicklungsleitlinien eingefügt:

   5. Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Entwicklung des Bereiches Alter Markt / südliche Friedrich-Ebert-Straße / Platz der Einheit und dem damit verbundenen Ziel der Realisierung hochwertiger Strukturen ist beabsichtigt, auch zentrenrelevanten Einzelhandel bis zu einer Verkaufsfläche von insgesamt max. 2.000 qm zuzulassen. Eine Konzentration in den Erdgeschosszonen ist wünschenswert.“

 

 

 

-          Aufnahme 2.402 m² VKF für Lebensmittel und Textil in Tab. 18 (Liste mit genehmigten Vorhaben) (Zustimmung der Verwaltung, aber Korrektur der Zahl)

 

B) Nur in Anlage 2 (Einzelhandelskonzept)

 

Redaktionelle Änderungen erfolgen aufgrund früherer Hinweise aus dem SB-Ausschuss:

·         Keplerplatz (3) in Karte 7 S. 110 falsch eingezeichnet – wird korrigiert

  • Änderung in Leitlinie – S. 154 Leitlinien 7:Streichung „ausnahmsweise“ – wird vorgenommen

 

Änderung im Text S. 141, Str. am Silbergraben statt Trebbiner Str.

 

 

 

Ergänzung in Kapitel VIII, S. 155, am Ende - nach „... schädliche Auswirkungen für die Brandenburger Straße zu erzeugen“

 

Für den Fall, dass die erteilten Baugenehmigungen über 1.700 m² VKF im Bereich des B-Plans 51-1 „Am Silbergraben“nicht in Anspruch genommen werden sollten, ist der Bereich Stern-Drewitz/Kirchsteigfeld (vorzugsweise NVZ 6 und 7) nach geeigneten Flächen für die Ansiedlung von Einzelhandel zu untersuchen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im November 2008 zu berichten.

 

 

Aufnahme Weberpark in ZVB Babelsberg

 

 

Der Keplerplatz wird als Stadtteilzentrum geführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1