02.09.2008 - 3.1 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8c "See...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung auch in OBR Groß Glienicke
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 02.09.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlage erfolgte bereits in der
vergangenen Sitzung und wurde zurückgestellt, um dem Ortsbeirat Groß Glienicke
Gelegenheit zu geben, sich damit zu befassen.
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche
Bauleitplanung)bittet darum, bei der Beschlussfassung über die Vorlage noch
folgende redaktionelle Änderung in der Textlichen Festsetzung Nr. 2
aufzunehmen:
Statt
der Formulierung "Auf den überbaubaren Grundstücksflächen mit der
Festsetzung (G)" soll die Formulierung "Im Allgemeinen
Wohngebiet" verwendet werden.
Aus der Behandlung im Ortsbeirat
Groß Glienicke wird informiert, dass Zustimmung (7/1/1) zur Vorlage erfolgt sei
unter der Maßgabe, den Beschlusstext um einen Punkt zu ergänzen mit folgendem
Wortlaut:
„Die
endgültige Nutzung des Flurstückes 243 soll im Zusammenhang mit der Gestaltung
der Badewiese und dem Ausbau der Seepromenade in Abstimmung mit dem Ortsbeirat
festgelegt werden.
Zuvor soll das Flurstück 243 nicht
verkauft werden.“
Die
Verwaltung stimmt dem Vorschlag zu.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) entschieden (siehe Anlagen 1A und 1B).
2. Der Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
3.
Die
endgültige Nutzung des Flurstückes 243 soll im Zusammenhang mit der Gestaltung
der Badewiese und dem Ausbau der Seepromenade in Abstimmung mit dem Ortsbeirat
festgelegt werden.
Zuvor
soll das Flurstück 243 nicht verkauft werden.
+ Korrektur (redaktionell) TF 2, 1. Satz
Statt
der Formulierung "Auf den überbaubaren Grundstücksflächen mit der
Festsetzung (G)" soll die Formulierung "Im Allgemeinen
Wohngebiet" verwendet werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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