27.08.2008 - 3 Überarbeitung Dienstanweisung Zuwendungsbescheide

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Exner führt aus, dass diese Dienstanweisung ohnehin zu überarbeiten sei; einmal auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes und zum zweiten auf Grundlage des neuen Haushaltsrechts. Allerdings liege das in Verantwortung des Oberbürgermeisters und er könne sich nicht erinnern, dass jemals eine Dienstanweisung der StVV vorgelegt worden sei. Auch mit der neuen Kommunalverfassung werden diesbezüglich die Rechte des Oberbürgermeisters gestärkt. Deshalb sei der zweite Teil des Antrags auf jeden Fall zu streichen; der erste Teil befinde sich bereits in Erledigung.

Herr Dr. Scharfenberg stimmt der Streichung des zweiten Satzes zu und bittet den ersten zur Abstimmung zu stellen. Der Oberbürgermeister verweist nochmals nachdrücklich auf die Ausführungen vor Herrn Exner, die eine diesbezügliche Beauftragung des Oberbürgermeisters ausschließe. Die Verwaltung habe bereits zugesagt, dass die Überarbeitung erfolge. Herr Dr. Scharfenberg erklärt, dass er den Antrag als erledigt betrachte unter der Maßgabe, eine entsprechende Information zu erhalten, wenn die Überarbeitung abgeschlossen sei. Der Oberbürgermeister sagt die Information zu.

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