22.11.2001 - 5 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 22.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Baumgart erläutert
die Beschlussvorlage.
Herr
Jäkel macht darauf
aufmerksam, dass aus seiner Sicht die Beschreibung des Ausgangszustandes fehlt.
Er bittet
um ein entsprechendes Austauschblatt bis zur StVV am 05.12.2001.
Frau
Reiß bittet um Erläuterung
der Änderung.
Frau
Krekler erklärt
anhand der Karte den Ausgangszustand.
Frau
Baumgart weist
darauf hin, dass sich nur dieser Teil des Geländes derzeit in Entwicklung
befindet.
Beschlusstext:
1.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 wird entsprechend der
folgenden Beschreibung geändert:
Der
Geltungsbereich umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
Im
Norden: südlicher
Fahrbahnrand der Großbeerenstraße (Flurstück 107);
Im
Osten: östliche
Grenze der Flurstücke 15/1 und 27/3 (Flur 8) sowie 1/6 (Flur 9); östliche und
südliche Grenze des Flurstücks 1/5 (Flur 9); östliche Grenze der Flurstücke 1/4
und 5/2 (Flur 9) und deren gedachte Verlängerung nach Süden bis zur südlichen
Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur
9);
Im
Süden: südliche und
westliche Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur 9)
Im
Westen: östliche
Grenze des Flurstücks 109/2 (Flur 10) und deren gedachte nördliche Verlängerung
bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 109/1, westliche Grenze der
Flurstücke 204/10, 204/6, 216 und
217 (Flur 10); südliche Grenze der Flurstücke 216 und 217 (Flur 10); westliche
und südliche Grenze des Flurstücks 218 (Flur 10) nach Osten bis an die Grenze
zum Flurstück 27/3 (Flur 8), westliche Grenze des Flurstücks 27/3 (Flur 8);
westliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9); südliche Grenze des
Flurstücks 5/2 (nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Plans Nr. 70) bis an die
östliche Grenze des B-Planes Nr. 70.
Die
Abgrenzung ist im beigefügten Planausschnitt (sh. Originalvorlage) dargestellt.
2.
Das Abwägungsergebnis der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und 4
BauGB für den Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.
3.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 21 wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.