22.11.2001 - 5 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Baumgart erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Jäkel macht darauf aufmerksam, dass aus seiner Sicht die Beschreibung des Ausgangszustandes fehlt.

Er bittet um ein entsprechendes Austauschblatt bis zur StVV am 05.12.2001.

 

Frau Reiß bittet um Erläuterung der Änderung.

 

Frau Krekler erklärt anhand der Karte den Ausgangszustand.

 

Frau Baumgart weist darauf hin, dass sich nur dieser Teil des Geländes derzeit in Entwicklung befindet.

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Beschlusstext:

1.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 wird entsprechend der folgenden Beschreibung geändert:      

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:        

Im Norden: südlicher Fahrbahnrand der Großbeerenstraße (Flurstück 107);

Im Osten: östliche Grenze der Flurstücke 15/1 und 27/3 (Flur 8) sowie 1/6 (Flur 9); östliche und südliche Grenze des Flurstücks 1/5 (Flur 9); östliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9) und deren gedachte Verlängerung nach Süden bis zur südlichen Grenze des Flurstücks  5/10 (Flur 9);        

Im Süden: südliche und westliche Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur 9)        

Im Westen: östliche Grenze des Flurstücks 109/2 (Flur 10) und deren gedachte nördliche Verlängerung bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 109/1, westliche Grenze der Flurstücke  204/10, 204/6, 216 und 217 (Flur 10); südliche Grenze der Flurstücke 216 und 217 (Flur 10); westliche und südliche Grenze des Flurstücks 218 (Flur 10) nach Osten bis an die Grenze zum Flurstück 27/3 (Flur 8), westliche Grenze des Flurstücks 27/3 (Flur 8); westliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9); südliche Grenze des Flurstücks 5/2 (nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Plans Nr. 70) bis an die östliche Grenze des B-Planes Nr. 70.       

Die Abgrenzung ist im beigefügten Planausschnitt (sh. Originalvorlage) dargestellt.

2.

Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.

3.   

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 21  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

           

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            5

Ablehnung:            0

Enthaltung:            0

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=4882&selfaction=print