22.11.2001 - 9 Parkraumbewirtschaftung auf dem Gelände der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 22.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Hugler bringt den
Antrag ein.
Herr
Jakobs erklärt,
dass die Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung (Fachbereich 26) und der
ViP zur Einführung eines Job-Tickets abgeschlossen sind.
Der
Vertrag liegt in ausgehandelter Form bereits vor und kann durch die
Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Die
rechtsverbindlichen Anträge der Beschäftigten sollen zum Anfang Dezember 2001
bei 26.2 vorliegen.
Die
Tickets sollen vor Weihnachten (51. KW) an die Beschäftigten ausgereicht
werden. vertragsbeginn ist der 01.01.2001.
Herr
Grellmann erklärt,
dass die Verwaltung den Antrag unterstützen möchte.
Die
Verwaltung sieht aber keine Möglichkeit für die Einrichtung von
Kurzzeitparkplätzen für Besucher. Auf diesen Punkt sollte verzichtet werden.
Die
Parkflächen auf den gelände der Stadtverwaltung werden zu bestimmten
Veranstaltungen am Wochenende geöffnet.
Herr
Dr. Gunold möchte
das Kurzzeitparken im Prüfauftrag behalten.
Frau
Reiß macht auf das
geplante Parkhaus aufmerksam.
Herr
Jakobs betont, dass
Regelungen für die derzeitige Situation geschaffen werden sollten.
Herr
Grellmann erklärt,
dass der Bau des Parkhauses angestrebt wird. Dies hat aber mit der Parkfläche
der Stadtverwaltung nichts zu tun.
Frau
Geywitz fragt Herrn
Hugler, ob der Punkt 2 des Antrages zurückgezogen werden kann.
Herr
Hugler zieht den
Punkt 2 des Antrages zurück.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie folgende Maßnahmen realisiert
werden können:
1. Parkraumbewirtschaftung
auf dem Gelände der Stadtverwaltung mit gebührenpflichtigen Plätzen für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie Kurzzeitparkplätzen
für die Besucher. Ab 18.00 Uhr sollen die Plätze kostenfrei sein.
Die
finanzielle Ausgestaltung der Maßnahmen soll insgesamt mindestens
haushaltsneutral sein, aber einen Vorteil für den Verzicht auf die Anfahrt mit
dem Auto ergeben.