28.08.2008 - 3.6 Legale Möglichkeiten für Sprayer/innen

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Richter erklärt, dass bereits von 1996 bis 1998 auf dem Gelände der Stadtverwaltung die Mauer am Giebel vom Haus 1 für Sprayer zur Verfügung gestellt wurde. Dieses Projekt wurde aufgrund der erheblichen Folgekosten, die durch die erforderliche die Beseitigung der Verunreinigungen entstanden, wieder eingestellt.

Um dennoch legalen Sprayern ein sinnvolles Betätigungsfeld zu ermöglichen, empfiehlt der KIS die Initiierung von sogenannten Auftragsprojekten zur gezielten Gestaltung von z.B. Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen. Diese Initiierung sollte durch die interessierten Sprayer über die jeweiligen Einrichtungsleiter in Abstimmung mit dem KIS erfolgen.

Gegebenenfalls könnten derartige Projekte im Rahmen der jährlichen „Frühjahrsputzaktion“ des KIS auch finanziell unterstützt werden.

 

Herr Dörschel fragt, ob es durch zur Verfügung gestellte Flächen gelingt das wilde Sprayen einzuschränken.

 

Herr Krause weist darauf hin, dass dieses Problem nicht durch Regelungen gelöst werden kann.

 

Herr Kapuste spricht sich dafür aus, dass interessierten jungen Leuten Wände an Gebäuden und Mauern zur Verfügung gestellt werden, wenn dies gewünscht ist, diese entsprechend zu gestalten. Eine Regulierung hält er für unangebracht.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass es eine Sprayerszene in der Stadt gibt, die durchaus bereit sind, entsprechend Gebäude und Mauern künstlerisch nach einem Konzept zu gestalten.

Die Sprayer, die sich künstlerisch darstellen wollen, werden durch verschiedene Einrichtungen in der Stadt unterstützt. Sie weist auch auf die Graffiti-Mauer in Groß Glienicke hin.

 

Frau Dr. Lotz gibt zu bedenken, dass mit dem Umsetzen des Antrages das Problem der illegalen Sprayer nicht behoben wird.

Der von der Verwaltung aufgezeigte Weg sollte ihrer Meinung nachgegangen werden.

 

Herr Lehmann lehnt den vorliegenden Antrag ab.

 

Frau Mönchmeier weist darauf hin, dass die Sprayer mit den Kurzzeichen ihr Revier kennzeichnen. Dies wird durch den vorliegenden Antrag nicht verhindert.

 

Herr Jäkel macht deutlich, dass seines Erachtens nach die Ausführungen der Verwaltung der richtige Ansatz sind.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend neue Flächen für das legale Sprayen im Bereich der Innenstadt, in Babelsberg und in Potsdam West/Brandenburger Vorstadt zur Verfügung zu stellen.

Falls erforderlich sind dazu auch mit den städtischen Betrieben Gespräche zu führen.

Die Stadtverordnetenversammlung soll im September 2009 über den Sachstand informiert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  9

Stimmenthaltung:       1

Der Antrag wird abgelehnt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=48869&selfaction=print