24.09.2008 - 3 Sicherung des Fahrländer Sees

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt die Vorlage ein und betont, dass die Stadtverordneten von den Verkaufsabsichten überrascht worden seien und dies aus den Medien erfahren hätten. Die Erwartung, bei nächster Gelegenheit darüber informiert zu werden, erfüllte sich nicht und habe erst auf Nachfrage in der letzten Sitzung der StVV stattgefunden. Er halte eine klare Beschlusslage noch in dieser Wahlperiode für wichtig, um den Zugang zum See zu garantieren. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass der Antragsinhalt genau dem entspreche, was er in der StVV erklärt und zugesagt habe. Damit sei kein Beschluss nötig und dieser Antrag überflüssig.

 

Diese Zusage hätte er bereits in der Hauptausschusssitzung im August oder in StVV am 10. September machen müssen, so Herr Dr. Scharfenberg. Da das nicht erfolgt sei, „traue“ er den mündlichen Ausführungen nicht und wolle dies nun per Beschluss festlegen.

Herr Mühlberg macht darauf aufmerksam, dass durch den Eigentümerwechsel die öffentliche Nutzung nicht beeinträchtigt sei. Er meine, dass Herr Dr. Scharfenberg die Vision habe, etwas zu retten, was man nicht zu retten brauche. Er fragt, ob die Stadt öffentliche Bauwerke auf dem See habe.

Herr Exner betont, dass der Antrag inhaltlich durch die Erklärung des Oberbürgermeisters erledigt sei. Darüber hinaus gebe es auch keine Fristen, die es einzuhalten gelte. Er schlägt vor, dass die Situation zum besseren Verständnis an Hand einer Karte erläutert werde. Dies erfolgt anschließend durch Frau Krusemark, Bereich Recht und Herrn Klosa, Jurist für Baufragen im FB Stadtplanung und Bauordnung.

 

Frau Dr. Schröter fragt, worin sich der Kauf der Stadt vom Kauf durch einen privaten Erwerber unterscheide und womit sich das Interesse der Stadt am Kauf dieses Sees begründe.

Die Stadt, so der Oberbürgermeister, habe sich diesbezüglich mit anderen Kommunen ausgetauscht  und nachgefragt, wo Probleme entstehen können. Dies sei z. B. bei der Nutzung von Steganlagen der Fall. Um eine uneingeschränkte Nutzung im Interesse der Allgemeinheit zu garantieren, gelte es klare Verhältnisse zu schaffen. In diesem Zusammenhang seien zahlreiche Probleme zu klären, die mit Behandlung der Mitteilungsvorlage im nicht öffentlichen Teil vertieft werden könnten.

Herr Exner ergänzt, dass es einen „ganzen Strauß“ von öffentlichen Rechten gebe, die zu prüfen und in nächster Zeit mit der BVVG zu klären seien. An der öffentlich-rechtlichen Situation, wie z. B. den Betretungsrechten, ändere sich nichts.

Herr Schüler meint, dass einige öffentliche Nutzungen eingeschränkt werden und deshalb geprüft werden müsse, welche Rechte ein privater Erwerber hätte.

Auf die Nachfrage von Herrn Mühlberg, ob die Stadt öffentliche Ufergrundstücke habe und sich die Badestelle auf einem öffentlichen Ufergrundstück befinde, antwortet Frau Krusemark, dass die Badestelle auf dem städtischen Grundstück liege und es keine Steganlagen gebe.

 

Herr Schubert führt aus, dass er es nicht für nötig erachte, diesen Antrag abzustimmen, weil er genau das beschreibe, was die Verwaltung ohnehin schon tut. Wenn es aber „glücklich mache“, wieder einen nicht erforderlichen Beschluss zu haben, werde er seine Zustimmung nicht verweigern.

 

Im Weiteren werden einzelne Nachfragen beantwortet, wie die Möglichkeit, den See einzuzäunen, die Lage der städtischen Grundstücke und Arten der Nutzung des Sees.

 

Anschließend stellt der Oberbürgermeister den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte zur Sicherung des Fahrländer Sees für eine öffentliche Nutzung einzuleiten.

Sollte das nur über einen Kauf möglich sein, sind die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2009 einzustellen oder durch eine außerplanmäßige Ausgabe bereitzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen