15.10.2008 - 3 Profil des Waschhauses erhalten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion SPD mit Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- zurückgezogen
Gegen
den Vorschlag von Frau Knoblich, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zusammen zu
behandeln erhebt sich kein Widerspruch.
Anschließend
bringt Frau Dr. Schröter die DS 08/SVV/0822 namens der Fraktion DIE LINKE ein und verweist
auf die Bedeutung des Anliegens für das Interessen-bekundungsverfahren und die
Bedeutung eines Beschlusses als gutes Zeichen auf dem Weg zur
Entscheidungsfindung. Für die sich anschließende Diskussion empfiehlt Herr
Schubert eine Verständigung zum Umgang mit den beiden Anträgen für den Fall,
dass sich jemand sowohl für das Waschhaus als auch für den Lindenpark im Rahmen
des Interessenbekundungsverfahrens beworben habe. Dem widersprich Frau Dr.
Schröter, da sie es für falsch halte, ohne Kenntnis der Bewerbungen darüber zu
entscheiden, ob dies getrennt oder zusammen behandelt werden solle. Frau
Fischer verweist darauf, dass im Interessenbekundungsverfahren beide Optionen
enthalten seien und Frau Dr. Müller betont, dass die Vorlagen eine mögliche
Ausrichtung der Bewertung der Bewerbungen seien und eine politische
Willensbekundung auf den Weg geben sollen. Herr Schüler hält es für
problematisch, dass nach Abschluss der Bewerbungen Kriterien der Auswahl
bestimmt werden, die den Bewerbern nicht bekannt waren und hält insofern den
Antrag der Fraktion DIE LINKE für nicht zustimmungsfähig. Im Weiteren werden
die Argumente zu dieser Problematik ausgetauscht, so von Frau Dr. Schröter, die
auf eine gleiche Verfahrensweise bei der Auswahl des Personals verweist sowie
darauf, dass der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ein Ergebnis aus dem Workshop
im August diesen Jahres sei, den die Fraktion aufgegriffen habe. Herr Exner
betont, dass man sich hier nicht in einem förmlichen Bieterverfahren befinde,
denn da wäre genau das verboten. Trotzdem sei es kein guter Stil, im Nachhinein
die Kriterien zu ändern. Er frage sich überhaupt, warum man sich jetzt schon
einschränken wolle, ohne die vorliegenden Bewerbungen zu kennen. Herr Schubert
meint, dass es einen Vertrauensschutz gebe und man bei Änderung der Kriterien
nicht ausschließen könne, einen Bewerber zu benachteiligen.
Herr Schliepe fragt
nach, wie sich die Verwaltung das weitere Verfahren vorstelle, ob es nach
Sichtung der Bewerbungen eine tabellarische Auflistung gebe und welches Gremium
die Auswahl treffe. Frau Fischer verweist in ihrer Antwort auf die dafür
gebildete Jury, die am 22. Oktober 08 das erste Mal tagen werde. Die Fraktionen
haben die Möglichkeit, Vertreter zu benennen und darüber hinaus werde es eine
externe Begleitung geben. Anfang November solle die Entscheidung gefällt
werden, was auch notwendig sei, um dies zum 01.01.2009 wirksam werden zu
lassen.
Herr Dr. Scharfenberg
erinnert daran, dass das Anliegen schon längere Zeit diskutiert werde und die
Fraktionen leider keine Einflussmöglichkeiten auf das
Interessenbekundungsverfahren gehabt hätten, deshalb bitte er um Abstimmung der
Vorlage der Fraktion DIE LINKE. Im Weiteren stellt er die Frage, wie damit
umgegangen werde, dass ein Bewerber während des Workshops anwesend gewesen sei
und damit sicher auch einen Vorteil hatte; auch dadurch, dass der
Oberbürgermeister ihn bereits
präferiert habe. Frau Fischer entgegnet, dass nicht nur ein, sondern
mehrere Träger anwesend gewesen seien. Herr Schüler spricht sich nochmals gegen
eine Abstimmung und Beschlussfassung des Antrags und damit eines Kriteriums
aus, von dem die Bewerber nichts wissen konnten.
Im Weiteren verweist
Frau Knoblich auf einen in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur DS 08/SVV/0848 mit dem
Wortlaut:
Der 2.
Satz ist wie folgt zu ändern:
Die
Stadtverwaltung hat ihren Einfluss geltend zu machen, dass die heutigen
Mitarbeiter des Waschhauses vom künftigen Träger übernommen werden.
Herr
Schubert spricht sich für eine Gleichbehandlung beider Anträge und gegen den
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE aus. Frau Fischer verweist darauf, dass
die Prüfung der Übernahme des Personals Inhalt der Ausschreibung sei.
Anschließend
stellt Frau Knoblich die DS 08/SVV/0822 zur Abstimmung; diese Vorlage wird mit 9
Nein-Stimmen abgelehnt, bei 6 Ja-Stimmen.
Der
zur Abstimmung gestellte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur DS
08/SVV/0848 wird ebenfalls mit 9 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 6 Ja-Stimmen.
Die DS 08/SVV/0848 wird durch Herrn Schubert namens der
Fraktion SPD zurückgezogen.