28.11.2001 - 5 Entschädigungssatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Knoblich bringt die Vorlage ein und erläutert die in der geänderten Fassung vorgenommen Korrekturen sowie die eingearbeiteten Hinweise  vom Rechtsamt. Des Weiteren weist Frau Knoblich darauf hin, dass die Haushaltsstelle ‚Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit' eine HSK-Maßnahme ist und einer entsprechenden Änderung bedarf, da durch den Wegfall der Beschränkungen beim Verdienstausfall und der evtl. Bildung von Ortsbeiräten mehr Mittel als bisher beantragt notwendig werden.

Frau Calek erläutert ihre Auffassung, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Ausländerbeirates nicht in die Entschädigungssatzung gehören, da sie entgegen der Mitglieder der StVV nicht nach § 37 Abs. 4 GO, sondern nach § 30 GO entschädigt werden.

 

Damit ist im § 7 der Abs. 4 zu streichen und Abs. 5 wird Abs. 4.

 

Herr Mühlberg beantragt, im § 5 Abs. 2 eine Erhöhung auf 195 Euro aufzunehmen.

 

In der sich anschließenden Diskussion sprechen sich Herr Dr. Menning, Herr Dr. Scharfenberg und Frau Dr. Schröter gegen eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung aus. Herr Kapuste unterstützt den Vorschlag von Herrn Mühlberg allerdings nur, wenn eine große Mehrheit dies trägt. In der weiteren Diskussion werden die Argumente pro und contra diskutiert.

 

 

Abstimmung:

 

Der Änderungsantrag des Stadtverordneten Mühlberg, Fraktion SPD, im § 5 Abs. 2 eine Erhöhung auf 195 Euro aufzunehmen, wird mit folgendem Ergebnis angenommen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6

Ablehnung: 5

Enthaltung: 2

 

Nach der Abstimmung weist Herr Mühlberg darauf hin, dass sein Änderungsantrag auch den § 4 - Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete - mit einschließt. Herr Kapuste bemerkt, dass der Änderungsantrag mit der Maßgabe eines weiteren Beratungsbedarfs in den Fraktionen zu sehen ist.

 

 

 

 

Abstimmung:

 

Der Änderungsantrag des Stadtverordneten Mühlberg, Fraktion SPD, im § 5 Abs. 2 eine Erhöhung auf 195 Euro aufzunehmen, wird mit folgendem Ergebnis angenommen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6

Ablehnung: 5

Enthaltung: 2

 

Nach der Abstimmung weist Herr Mühlberg darauf hin, dass sein Änderungsantrag auch den § 4 - Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete - mit einschließt. Herr Kapuste bemerkt, dass der Änderungsantrag mit der Maßgabe eines weiteren Beratungsbedarfs in den Fraktionen zu sehen ist.

 

 

 

 

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Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gem. Anlage sowie die Einstellung der damit erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltssatzung 2002.

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die geänderte Fassung der

 

Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gem. Anlage sowie die Einstellung der damit erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltssatzung 2002

 

zu beschließen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 5

Enthaltung: 1