12.11.2008 - 4.18 Klage gegen neue Kommunalverfassung

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Antragsteller wird diese Vorlage vom Stadtverordneten Boede, Die Andere, eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Engel-Fürstberger, Fraktion FDP/Familienpartei beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0963 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Potsdam legt gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a. GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg) ein.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung  wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.