12.11.2008 - 4.18 Klage gegen neue Kommunalverfassung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.18
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg, Boede, Die Andere
- Datum:
- Mi., 12.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Namens der Antragsteller wird diese Vorlage vom Stadtverordneten Boede, Die Andere, eingebracht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Engel-Fürstberger, Fraktion FDP/Familienpartei beantragt die Überweisung
in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 08/SVV/0963 in den Hauptausschuss wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
zahlreichen Gegenstimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Potsdam legt
gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in
kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag
Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a.
GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg
(Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg) ein.
Der
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die
Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.