01.12.2008 - 5.2 Umsetzung des Integrationskonzeptes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Fraktionen Grüne/B90, FDP/Familienpartei
- Datum:
- Mo., 01.12.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Frau von Halem bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Frau Müller informiert, dass derzeit ein
Ausschreibungsverfahren läuft.
Sie weist darauf hin, dass die Forderung aus dem Antrag für
einen Teil der derzeitigen Bewohner des Asylbewerberheimes nicht umsetzbar ist.
Sie weist in diesen Zusammenhang u.a. auf die traumatisierten Menschen hin, die
in der Einrichtung in einer geschützten Atmosphäre leben.
Sie macht deutlich, dass alle Bewohner, die mit Erfolg für
ihre eigene Persönlichkeit in Wohnungen vermittelt werden können, auch
tatsächlich in Wohnungen vermittelt werden.
Aktuell wird für acht Personen eine angemessene Wohnung
gesucht. Die Verwaltung plädiert ausdrücklich dafür, sich für die jeweilige
Situation des einzelnen Menschen einzusetzen.
Frau Müller bietet den Ausschussmitgliedern an, einen
Besichtigungstermin vor Ort zu organisieren.
Frau von Halem erklärt, dass ihr bekannt ist, dass in der
Einrichtung auch traumatisierte Menschen leben. Aus ihrer Sicht müssen diese
aber nicht an diesem Standortleben und betreut werden.
Auch ist nicht klar, dass einige der betroffenen Menschen
dort wohnen möchten.
Sie fragt, wie viele Menschen in der Einrichtung leben, für
die derzeit keine Wohnung gesucht wird.
Sie würde das Angebot von Frau Müller gern annehmen und im
Rahmen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vor Ort zu gehen.
Frau Schulze fragt Frau von Halem, ob der Termin der
Konzepterarbeitung im Antrag verändert werden könne.
Frau Müller weist darauf hin, dass traumatisierte Menschen
oft Probleme haben, auf Dritte zuzugehen und um Beratungsgespräche zu bitten.
Sie macht deutlich, dass sich die Vermittlung in Wohnungen
immer nach dem Einzelfall richtet.
Herr Ernst informiert, dass an diesem Standort noch ca. 140
Personen (Asylbewerber) leben. Dies bedeutet, dass sich die räumliche Situation
sehr verbessert hat.
Er informiert auch, dass bei vielen Bewohnern der
Aufenthaltsstatus ungewiss ist.
Die Verweildauer beträgt bei ca. 44 % der Personen höchsten
2 Jahre und 31 % höchstens 4 Jahre.
Zu einzelnen Wohnungswünschen können keine Aussagen
getroffen werden. Er betont aber, dass jeder einzelne Wunsch auf Unterbringung
in eine Wohnung geprüft wird.
Er macht darauf aufmerksam, dass bei Umsetzung des
vorliegenden Antrages bis zu 140 Einraumwohnungen plus einer gewissen Anzahl an
Wohnungen, die noch zusätzlich bereit gehalten werden müssen, zur Verfügung
stehen müssen.
Frau Müller weist auf die gesetzlichen Grundlagen nach dem
Landesaufnahmegesetz hin.
Hiernach besteht eine Pflicht, auch ein Übergangswohnheim
zur Verfügung zu halten.
Frau Grasnick macht deutlich, dass das Land die
Pflichtausgabe an die Kommune übertragen hat. Dies ist in der Landeshauptstadt
Potsdam gegeben und wird mit viel Aufwand und Sorge umgesetzt.
Ihrer Ansicht nach sollte die Fortschreibung des
Integrationskonzeptes betrieben werden.
Sie schlägt vor, das Konzept fortzuschreiben und sich
längerfristig Gedanken über Stadtteilarbeit zu machen und welche Angebote sich
die LHP leisten kann.
Die Verteilung der Asylbewerber in der Stadt hält sich
fachlich nicht für möglich.
Frau Dencker fragt, in welche Stadtteile die Vermittlung in
Wohnungen stattgefunden hat, wie sich die Fluktuation gestaltet und warum die
Zahl der Vermittlungen in Wohnungen so stark abgenommen hat.
Herr Ernst erklärt, dass die Zahl der Asylbewerber
insgesamt rückläufig ist und somit auch die Anzahl derjenigen, die in Wohnungen
vermittelt wurden.
Er erklärt, dass die Asylbewerber hauptsächlich in
bezahlbaren Wohnraum vermittelt werden sollten. Diesen findet man vorwiegend in
den Stadtteilen Stern, Drewitz und Schlaatz.
Frau Müller macht an dieser Stelle deutlich, dass durch die
Verwaltung auch Standorte für kleinere Einrichtungen geprüft wurden.
Bedauerlicherweise wurden keine geeigneten Standorte gefunden.
Sie appelliert an die Ausschussmitglieder, die
tatsächlichen Möglichkeiten im Blick zu behalten.
Frau Schulze
unterbreitet folgenden Änderungsvorschlag
für den Beschlusstext:
Der
OBM wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem beschlossenen Integrationskonzept
vom Juli 2008 ein Konzept zu erarbeiten, das die konkreten Schritte aufzeigt,
wie das Asylbewerberheim am Lerchensteig zugunsten der Unterbringung von
Asylsuchenden in zentraler innerstädtischer Lage ermöglicht.
Das
Konzept soll in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der
Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im Mai 2009 vorgelegt werden.
Frau von Halem kann
sich grundsätzlich dem Vorschlag von Frau Schulze anschließen. Sie äußert aber
Zweifel, dass es aktuell im Asylbewerberheim nicht mehr als 8 Personen gibt,
die derzeit den Wunsch haben, in einer Wohnung zu leben.
Frau Müller weist
darauf hin, dass gute Ideen auch umsetzbar sein müssen.
Der
Antrag wird zurückgestellt.