26.11.2008 - 5 Klage gegen neue Kommunalverfassung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Stadtverordnete Ute Grimm, Carsten Herzberg und Lutz Boede, Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Prof. Dr. Dombert macht in seinen Ausführungen
deutlich, dass nach vorläufiger Einschätzung eine Klage zwar zulässig, jedoch
wenig Aussicht auf Erfolg habe. Wie er u.a. weiter ausführt, gebe es zwei
Voraussetzungen für eine Klage: 1. müsse sie zulässig und 2. müsse sie
begründet sein. Unzulässig würde die Klage nicht sein. Die weitere Frage wäre,
ob mit diesem Eingriff in die Organisationshoheit kommunale Rechte verletzt
werden. Herr Prof. Dr. Dombert betont, dass das Verfassungsgericht prüfe,
jedoch nicht eingreifen werde.
Herr Dr. Scharfenberg führt u.a. aus, dass er am
Gesetzgebungsprozess teilgenommen habe; im Innenausschuss habe die
Fraktionsstärke keine Rolle gespielt; die Bedeutung sei ihm auch erst im
Nachhinein klar geworden. Die Mehrheit der Gemeinden sei davon nicht betroffen.
In der Praxis müsse man jedoch feststellen, dass in der LHP ein Vakuum
entstanden ist. Insofern müsse man schauen, was erforderlich ist.
Die LHP habe die Möglichkeit, einen Gruppenstatus
einzuführen; eine Antwort zu einer diesbezüglichen Anfrage an das Innenministerium
steht noch aus.
Bezüglich der Wahrnehmung der Diskussion zur Fraktionsstärke
im Innenausschuss kommt es zu einem kurzen kontroversen Wortwechsel zwischen
Herrn Schubert und Herrn Dr. Scharfenberg.
Herr Prof. Dr. Dombert macht nochmals deutlich, wenn politisch
etwas anderes gewollt sei, müsse dies politisch repariert werden. Die
Stadtverordnetenversammlung sei kein Grundrechtsträger. Einzelne
Stadtverordnete seien bereits mit einer Klage gescheitert. Er habe eine Prüfung
aus Sicht der Kommune vorgenommen, d.h. ob die Hoheit eingeschränkt wird. Ein
weiterer Aspekt wäre die Prüfung einer Klage mit der Begründung des
Demokratieprinzips; diese könne allerdings nicht von der LHP angestrengt
werden.
Frau Engel-Fürstberger führt u.a. aus, dass die FDP bei der
Kommunalwahl in vier Städten Brandenburgs die 5-%-Hürde geschafft habe, jedoch
ohne den Fraktionsstatus zu erhalten. Man hätte gern einen Lösungsansatz,
jedoch könne man vor dem Hintergrund dessen, was von Herrn Prof. Dr. Dombert
vorgetragen wurde, dem Antrag, der dazu noch viel Geld koste, nicht zustimmen.
Auf Nachfrage werden die Kosten von Herrn Prof. Dr. Dombert
auf eine fünfstellige Summe geschätzt.
Herr Boede verweist u.a. darauf, dass es unterschiedliche
juristische Auffassungen gibt (dies auch unter Bezug auf einen Aufsatz in der
NJW); das eigentliche Problem sei jedoch, dass die Gleichheit des Mandats
eingeschränkt sei; Stadtverordnete zweiter Klasse geschaffen werden. Im Übrigen
stelle sich die Frage nach einem Rechtsstaat, wenn ein Stadtverordneter
entrechtet werde, in dem er nicht mehr klagen könne.
Für ihn gebe es keinen vernünftigen Grund, dass die Arbeit mit weniger
Fraktionen effektiver sein solle. In der Geschichte Brandenburgs habe sich
gezeigt, dass Kommunen auch andere Regelungen aufnehmen können. Er sei der
Auffassung, dass es schon eine Klage wert wäre, dass das Verfassungsgericht
sich inhaltlich damit befasse.
Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass der von der LHP
beauftragte Rechtsanwalt Herr Prof. Dr. Dombert eine Zulässigkeit der Klage in
Aussicht gestellt habe, dies allerdings mit wenig Erfolgsaussichten. Hier müsse
man auch die Kosten bedenken.
Der Oberbürgermeister stellt den Antrag zur Abstimmung.
Herr Dr.
Scharfenberg bittet darum, nicht aus dem Blick zu verlieren, über das Problem
einzelner Stadtverordneten (Fraktionen ohne Fraktionsstatus > Büros, Sitze,
Stimmrechte etc.) zu sprechen, um zu einer Lösung zu kommen.
Der Oberbürgermeister äußert dazu, dass er die Entscheidung
zur Räumung der Büros am 25.11.2008 zurückgenommen habe. Er räumt ein, dass es
ein Fehler gewesen sei, alle fraktionslosen Stadtverordneten in nur einem Büro
unterbringen zu wollen. Die Entscheidung gelte solange bis man sich entschieden
habe, wie man mit der Klage gegen die Kommunalverfassung umgehen wolle.
Frau B. Müller bittet darum, dass die Stellungnahme zur
Klage gegen die Kommunalverfassung dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.
Herr Schubert bittet darum, die Stellungnahme von Herrn
Prof. Dr. Dombert noch vor der Sitzung der StVV am 3.12.2008 zu erhalten.
Der Oberbürgermeister äußert dazu, dass Herr Prof. Dr.
Dombert 14 Tage benötigt, um die Stellungnahme schriftlich vorzulegen.
Herr
Schubert regt an, dass dann Herr Prof. Dr. Dombert bezüglich inhaltlicher
Positionen zur StVV anwesend ist.
Die Stadt Potsdam legt
gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in
kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag
Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a.
GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg
(Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg) ein.
Der
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die
Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.