26.11.2008 - 5 Klage gegen neue Kommunalverfassung

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Prof. Dr. Dombert macht in seinen Ausführungen deutlich, dass nach vorläufiger Einschätzung eine Klage zwar zulässig, jedoch wenig Aussicht auf Erfolg habe. Wie er u.a. weiter ausführt, gebe es zwei Voraussetzungen für eine Klage: 1. müsse sie zulässig und 2. müsse sie begründet sein. Unzulässig würde die Klage nicht sein. Die weitere Frage wäre, ob mit diesem Eingriff in die Organisationshoheit kommunale Rechte verletzt werden. Herr Prof. Dr. Dombert betont, dass das Verfassungsgericht prüfe, jedoch nicht eingreifen werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg führt u.a. aus, dass er am Gesetzgebungsprozess teilgenommen habe; im Innenausschuss habe die Fraktionsstärke keine Rolle gespielt; die Bedeutung sei ihm auch erst im Nachhinein klar geworden. Die Mehrheit der Gemeinden sei davon nicht betroffen. In der Praxis müsse man jedoch feststellen, dass in der LHP ein Vakuum entstanden ist. Insofern müsse man schauen, was erforderlich ist.

 

Die LHP habe die Möglichkeit, einen Gruppenstatus einzuführen; eine Antwort zu einer diesbezüglichen Anfrage an das Innenministerium steht noch aus.

 

Bezüglich der Wahrnehmung der Diskussion zur Fraktionsstärke im Innenausschuss kommt es zu einem kurzen kontroversen Wortwechsel zwischen Herrn Schubert und Herrn Dr. Scharfenberg.

 

Herr Prof. Dr. Dombert macht nochmals deutlich, wenn politisch etwas anderes gewollt sei, müsse dies politisch repariert werden. Die Stadtverordnetenversammlung sei kein Grundrechtsträger. Einzelne Stadtverordnete seien bereits mit einer Klage gescheitert. Er habe eine Prüfung aus Sicht der Kommune vorgenommen, d.h. ob die Hoheit eingeschränkt wird. Ein weiterer Aspekt wäre die Prüfung einer Klage mit der Begründung des Demokratieprinzips; diese könne allerdings nicht von der LHP angestrengt werden.

 

Frau Engel-Fürstberger führt u.a. aus, dass die FDP bei der Kommunalwahl in vier Städten Brandenburgs die 5-%-Hürde geschafft habe, jedoch ohne den Fraktionsstatus zu erhalten. Man hätte gern einen Lösungsansatz, jedoch könne man vor dem Hintergrund dessen, was von Herrn Prof. Dr. Dombert vorgetragen wurde, dem Antrag, der dazu noch viel Geld koste, nicht zustimmen.

 

Auf Nachfrage werden die Kosten von Herrn Prof. Dr. Dombert auf eine fünfstellige Summe geschätzt.

 

Herr Boede verweist u.a. darauf, dass es unterschiedliche juristische Auffassungen gibt (dies auch unter Bezug auf einen Aufsatz in der NJW); das eigentliche Problem sei jedoch, dass die Gleichheit des Mandats eingeschränkt sei; Stadtverordnete zweiter Klasse geschaffen werden. Im Übrigen stelle sich die Frage nach einem Rechtsstaat, wenn ein Stadtverordneter entrechtet werde, in dem er nicht mehr klagen könne. Für ihn gebe es keinen vernünftigen Grund, dass die Arbeit mit weniger Fraktionen effektiver sein solle. In der Geschichte Brandenburgs habe sich gezeigt, dass Kommunen auch andere Regelungen aufnehmen können. Er sei der Auffassung, dass es schon eine Klage wert wäre, dass das Verfassungsgericht sich inhaltlich damit befasse.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass der von der LHP beauftragte Rechtsanwalt Herr Prof. Dr. Dombert eine Zulässigkeit der Klage in Aussicht gestellt habe, dies allerdings mit wenig Erfolgsaussichten. Hier müsse man auch die Kosten bedenken.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, nicht aus dem Blick zu verlieren, über das Problem einzelner Stadtverordneten (Fraktionen ohne Fraktionsstatus > Büros, Sitze, Stimmrechte etc.) zu sprechen, um zu einer Lösung zu kommen.

 

Der Oberbürgermeister äußert dazu, dass er die Entscheidung zur Räumung der Büros am 25.11.2008 zurückgenommen habe. Er räumt ein, dass es ein Fehler gewesen sei, alle fraktionslosen Stadtverordneten in nur einem Büro unterbringen zu wollen. Die Entscheidung gelte solange bis man sich entschieden habe, wie man mit der Klage gegen die Kommunalverfassung umgehen wolle.

 

Frau B. Müller bittet darum, dass die Stellungnahme zur Klage gegen die Kommunalverfassung dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Herr Schubert bittet darum, die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Dombert noch vor der Sitzung der StVV am 3.12.2008 zu erhalten.

 

Der Oberbürgermeister äußert dazu, dass Herr Prof. Dr. Dombert 14 Tage benötigt, um die Stellungnahme schriftlich vorzulegen.

 

Herr Schubert regt an, dass dann Herr Prof. Dr. Dombert bezüglich inhaltlicher Positionen zur StVV anwesend ist.

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Die Stadt Potsdam legt gegen die Festlegung einer Mindestfraktionsstärke von vier Stadtverordneten in kreisfreien Städten durch § 32 I der neuen Kommunalverfassung (vom Landtag Brandenburg am 18.12.2007 verabschiedet und am 28.09.08 in Kraft getreten, s.a. GVBl I S. 286) Verfassungsbeschwerde gem. § 51 VerfGGBbg (Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg) ein.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung  wird beauftragt, einen Prozessvertreter zu benennen und die Stadtverordneten zeitnah über die weitere Entwicklung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0