27.11.2008 - 3.1 Gründung einer Tochtergesellschaft der PRO POTS...

Beschluss:
vertagt
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Herr Kümmel gibt bekannt, dass die Drucksache in der Hauptausschusssitzung am 26.11.2008 zurückgestellt worden sei.

 

Herr Exner bittet darum, dass sich die Ausschussmitglieder in der heutigen Sitzung, in sogenannter 1. Lesung, mit dem Sachverhalt vertraut machen.

Herr Exner schlägt in Auswertung der o. g. Hauptausschusssitzung vor, ggf. in der Beschlussformel einen Hinweis zur Klarstellung der offenen Fragen aufzunehmen.

 

Herr Müller-Zinsius und Herr Westphal gehen in ihren Ausführungen auf die im Hauptausschuss und im Ausschuss für Finanzen gestellten Fragen (Personal, Leistungen, Wettbewerb, Ziel) ein.

Herr Müller-Zinsius schlägt vor, das Wort „insbesondere“ im Beschlusstext und dementsprechend in der Begründung zu streichen.

 

In der Diskussion werden die Fragen Personal (11 Leute werden ausgegliedert) und Leistungen angesprochen. Für die Ausschussmitglieder stellen sich die Fragen: warum und was ändert sich tariflich für die Mitarbeiter.

Herr Müller-Zinsius erklärt, dass sich tariflich für die Mitarbeiter nichts verändern werde und geht nochmals auf den Punkt „Effizienz“ ein.

 

Festgehalten wird auch, dass der Hauptausschuss in seiner gestrigen Sitzung festgelegt hat,

dass er zu seiner nächsten Sitzung Herrn König von der Handwerkskammer einladen werde.

Aus dem Finanzausschuss ist Frau Knoblich Mitglied im Hauptausschuss.

Frau Knoblich wird gebeten, die Finanzausschussmitglieder über die Ausführungen von Herrn König in der nächsten Sitzung zu informieren.

 

Im Ergebnis der Diskussion verständigt man sich dahingehend, dass bis zur Sitzung des Finanzausschusses im Januar 2009 eine konkretisierte Beschlussformel von Seiten der Verwaltung vorgelegt werde.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile hält, wird zugestimmt.

 

Gegenstand des Tochterunternehmens ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt insbesondere die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft durch die Gesellschafterin, durch deren Beteiligungsgesellschaften und durch die Landeshauptstadt Potsdam selbst und mit eigenem Personal ausgeführt wurden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss für Finanzen stellt die DS 08/SVV/0798 „Gründung einer Tochtergesellschaft der PRO POTSDAM GmbH“ bis zur nächsten Sitzung im Januar 2009 zurück.